Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 6 vom 31.1.2001 Seite 125 bis 140

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich
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Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich

20310

Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im
Tarifbereich

RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.1.2001 -
B 4000 - 3.13 - IV 1

Der Unterabsatz 3 ("Das Gesetz .... Beurlaubung vor.") der Einleitung des RdErl. d. Finanzministeriums vom 20.4.1999 - SMBl. NRW 20310 - zuletzt geändert durch RdErl. v. 20.3.2000 (MBl. NRW. S. 448) wird um folgenden Satz ergänzt:

"Ein Anspruch auf die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung kann sich auch aus Artikel 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) ergeben."

MBl. NRW. 2001 S. 126