Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 11 vom 21.2.2001 Seite 261 bis 270

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2001
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2001

Landschaftsverband Rheinland

Öffentliche Auslegung des Entwurfes
der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland
für das Haushaltsjahr 2001

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 9.1.2001

Aufgrund des § 23 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.05.2000 (GV. NRW. S. 462), in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245), wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2001 mit ihren Anlagen montags bis freitags in der Zeit

vom 1.3. bis 9.3.2001

jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy - Ufer 2 , Zimmer F 220, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, 50679 Köln - Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2, erheben.

Köln, den 9.Januar.2001

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBl. NRW. 2001 S. 268