Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 11 vom 21.2.2001 Seite 261 bis 270

Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
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Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Landschaftsverband Rheinland

Einsichtnahme in den Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Landschaftsversammlung Rheinland

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 9.1.2001

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 21.12.2000 den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1999 zur Kenntnis genommen und gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NW für die Jahresrechnung 1999 Entlastung erteilt.

Gem. § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1999 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 1.3. 2001 bis 9.3. 2001, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 9.Januar2001

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
E s s e r

MBl. NRW. 2001 S. 268