Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 17 vom 22.3.2001 Seite 409 bis 426

Entwicklungszusammenarbeit: a) Richtlinien für die Beurlaubung von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien), b) Richtlinien für Reisen von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrage der Bundesregierung für kurze Zeit in Entwicklungsländern als Gutachter oder Sachverständige tätig werden (Ewz-Reiserichtlinien).
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Entwicklungszusammenarbeit: a) Richtlinien für die Beurlaubung von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien), b) Richtlinien für Reisen von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrage der Bundesregierung für kurze Zeit in Entwicklungsländern als Gutachter oder Sachverständige tätig werden (Ewz-Reiserichtlinien).

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Entwicklungszusammenarbeit:
a) Richtlinien für die Beurlaubung von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien),
b) Richtlinien für Reisen von Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrage der Bundesregierung für kurze Zeit in Entwicklungsländern als Gutachter oder Sachverständige tätig werden (Ewz-Reiserichtlinien).

Gem. RdErl. d. Innenministeriums - II A 1 - 8.50.02 - 7/01 - u. d. Finanzministeriums
B 1230 - 17 - II 2 -v. 30.1.2001

Die Anlage 1 (Ewz-Beurlaubungsrichtlinien) des Gem. RdErl. v. 13.10.1998 (SMBl. NRW. 227) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 1.1 wird Satz 3 durch die folgenden Sätze ersetzt:

"Als Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit gelten dabei

a) eine Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) vom 18.06.1969 (BGBl. I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung,

b) eine Tätigkeit als Fachkraft für Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH oder entsprechenden Einrichtungen (entsandte Fachkraft),

c) eine Tätigkeit, die eine Fachkraft im Rahmen eines unmittelbaren Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber im Entwicklungsland ausübt und dafür Zuschüsse aus deutschen öffentlichen Mitteln bezieht (integrierte Fachkraft).

Die anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes gemäß EhfG bzw. Einrichtungen, die der GTZ entsprechen, sind im Anhang 1 zu dieser Richtlinie enthalten."

2.
In Ziffer 1.2 wird in Satz 2 nach dem Wort "Eschborn" folgende Ergänzung eingefügt:

", oder die anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes bzw. Einrichtungen, die der GTZ entsprechen (vgl. Anhang),"

3.
In Ziffer 1.3 wird in Satz 1 nach dem Wort "GmbH" folgende Ergänzung eingefügt:

"oder einem gemäß Anhang anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes bzw. einer Einrichtungen, die der GTZ entspricht,"

4.
Es wird folgender Anhang angefügt:

"Anhang zu Anlage 1
(Ewz-Beurlaubungsrichtlinien)

1.
Träger des Entwicklungsdienstes im Sinne von § 2 EhfG sind derzeit

- die Deutsche Entwicklungsdienste Gemeinnützige Gesellschaft mbH (DED) in Berlin,

- die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. (AGEH) in Köln,

- die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Kirchen in Deutschland e. V. - Dienste in Übersee (DÜ)- in Leinfelden-Echterdingen,

- der Internationale Christliche Friedensdienst e. V.(EIRENE) in Neuwied,

- der Weltfriedensdienst e.V.(WFD)in Berlin,

- der Christliche Fachkräfte International e. V. (CFI) in Stuttgart.

2.
Einrichtungen, die der GTZ entsprechen, sind insbesondere

- die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),

- die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH Köln (DEG),

- die Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE),

- die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V,

- das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE),

- die Carl-Duisberg Gesellschaft (CDG),

- die Stiftungen der politischen Parteien (Konrad- Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung e. V., Rosa-Luxemburg-Stiftung),

- die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE),

- die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V."

MBl. NRW. 2001 S. 426