Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 20 vom 2.4.2001 Seite 471 bis 486

Anerkennung der Stadt Kevelaer als Erholungsort
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Anerkennung der Stadt Kevelaer als Erholungsort

21281

Anerkennung
der
Stadt Kevelaer als
Erholungsort

Vfg. d. Regierungspräsidenten Düsseldorf v. 7.5.2000
24.79-02

Gemäß § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung - EVO -) vom 29.09.1983 (GV NRW S. 428/SGV NRW 21281) habe ich der Stadt Kevelaer die Artbezeichnung "Erholungsort" verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 - Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und Zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteil dieser Verfügung.

Anlage 1

Textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen.

Das Erholungsgebiet wird begrenzt durch die Kevelaerer Straße (L491), die Rheinstraße (L491) bis zum Hoogeweg, den Hoogeweg, die Jägerstraße, die Kölner Straße (B9), eine in südwestliche Richtung verlaufende Linie bis zur Straße Am Schenken, die Straße Am Schenken, in südwestliche Richtung bis zur Bahnlinie Köln/Kleve, diese Bahnlinie in südostwärtige Richtung bis zur zukünftigen Südumgehung (L486n), die zukünftige Südumgehung bis zur Twistedener Straße (K 36), die Twiestedener Straße, den Hoogemittagsweg, den Heideweg, die Windmühlenstraße, die südwestliche Grenze des Waldgebietes des ehemaligen Wasserwerks, die nordwestliche Grenze des Waldgebietes des ehemaligen Wasserwerkes einschl. eine gedachte Linie in Verlängerung bis zur großen Dondert, die große Dondert bis zum Erdkampsweg, den Erdkampsweg bis zur Hubertusstraße, eine Linie in 50 m Tiefe parallel zur Noldestraße, Die Dürerstraße, den Lohweg, die südliche Grenze des Regenrückhaltebeckens Nord, die Weezer Straße, die Klever Straße, die Lindenstraße in Verlängerung bis zur Niers, die Niers in nördlicher Richtung bis zum Ende der Bebauung Am Steensweg, eine gerade Linie von der Niers rechtwinklig zum Steensweg, den Steensweg bis zum Wirtschaftsweg Richtung Grotendonker Straße (K 13), die Grotendonker Straße (K 13), den in ostwärtige Richtung verlaufenden Wirt-schaftsweg zum Michelsweg, den Michelsweg, den Wissener Weg bis zum Bartenhof und von hier aus die Vorselaerer Ley bis zur Kevelaerer Straße.

Anlage 2

MBl. NRW. 2001 S. 472