Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 23 vom 12.4.2001 Seite 525 bis 534

"Änderung der Beitragsordnung (BeitrO) der Apothekerkammer Nordrhein vom 15. November 2000
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"Änderung der Beitragsordnung (BeitrO) der Apothekerkammer Nordrhein vom 15. November 2000

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"Änderung der
Beitragsordnung (BeitrO) der Apothekerkammer Nordrhein
vom 15. November 2000

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung vom 15. November 2000 aufgrund des § 23 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403) folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen:

Artikel I

Die Beitragsordnung (BeitrO) der Apothekerkammer Nordrhein vom 15. Juni 1994 (MBl. NRW. S. 1057) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 4 erster Spiegelstrich wird der Betrag "DM 45,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 24,-".

2.
In § 3 Abs. 4 zweiter Spiegelstrich wird der Betrag "DM 180,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 96,-".

3.
In § 3 Abs. 4 dritter Spiegelstrich wird der Betrag "DM 60,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 36,-".

4.
In § 3 Abs. 4 vierter Spiegelstrich wird der Betrag "DM 15,-" ersetzt durch den Betrag "Euro 9,-".

5.
§ 4 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

"Leistet die/der Beitragspflichtige nicht, erfolgt eine Mahnung mit der Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mahnung zu zahlen. Mit dieser Mahnung wird eine Mahngebühr von Euro 5,- und ein Säumniszuschlag in Höhe von 5 v.H. des geschuldeten Betrages erhoben."

6.
Die der Beitragsordnung als Anlage beigefügte Beitragstabelle wird durch die nachfolgende Beitragstabelle ersetzt:

Artikel II

Diese Änderung der Beitragsordnung (BeitrO) tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 12. Februar 2001

Ministerium für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: III B 3 - 0810.84 -

Im Auftrag
( Godry )

Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung (BeitrO) der Apothekerkammer Nordrhein vom 15. November 2000 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 20. Februar 2001

Karl-Rudolf Mattenklotz
Präsident

MBl. NRW. 2001 S. 531