Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 25 vom 23.4.2001 Seite 541 bis 554

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Betrieb von Zentren und Freizeiträumen für interkulturelle Arbeit und für Maßnahmen zur Stützung der Integration für Migrantinnen und Migranten
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Betrieb von Zentren und Freizeiträumen für interkulturelle Arbeit und für Maßnahmen zur Stützung der Integration für Migrantinnen und Migranten

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Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für den Betrieb von Zentren
und Freizeiträumen für interkulturelle Arbeit und für Maßnahmen
zur Stützung der Integration für Migrantinnen und Migranten

RdErl. des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und
Technologie v. 7. 3. 2001 323 - 5340.1

Mein RdErl. v. 22.3.1996 (MBl. NRW. 1996 S. 555) wird wie folgt geändert:

1
Die Nummer 4.4.3 erhält folgende Fassung:

"Zuwendungsfähige Ausgaben für Zentren und Freizeiträume sind solche der Gruppen 511 und 517 bis 519 der Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan, RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.1.2000 - MBl. NRW. 2000 S. 366 -, sowie Personalausgaben einschließlich gesetzlicher und tarifvertraglicher Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für Hausmeister und Reinigungskräfte."

2
Die Nummer 6 erhält folgende Fassung:

"Die Geltungsdauer dieser Richtlinien wird bis zum 31.12.2005 verlängert. Die Richtlinien treten mit Ablauf dieses Datums außer Kraft.

3
Die Anlagen werden wie folgt geändert:

3.1
Anlage 1

3.11
In Nummer 4 wird die Bezeichnung "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" durch "Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen" ersetzt.

3.12
In Abschnitt II erhält die Nummer 2 folgende Fassung:

"Die Landesmittel für Zentren und Freizeiträume dürfen nur verwendet werden für notwendige Ausgaben der Gruppen 511 und 517 bis 519 der Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan, RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.1.2000 - MBl. NRW. 2000 S. 366 -, sowie Personalausgaben einschließlich gesetzlicher oder tarifvertraglicher Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für Hausmeister und Reinigungskräfte."

3.2
Die Anlagen 3 und 4 werden durch die beiliegenden Fassungen ersetzt.

Anlage 3

Anlage 4

MBl. NRW. 2001 S. 543