Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 26 vom 25.4.2001 Seite 555 bis 576

Bewerbung, Auswahl und Zulassung für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin - Auswahl zur Fortbildung Vfw -
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Bewerbung, Auswahl und Zulassung für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin - Auswahl zur Fortbildung Vfw -

20319

Bewerbung, Auswahl und Zulassung
für die Fortbildung zur Vorbereitung auf die
Fortbildungsprüfung
zum Verwaltungsfachwirt
oder zur Verwaltungsfachwirtin
- Auswahl zur Fortbildung Vfw -

RdErl. d. Innenministeriums v. 19.3.2001
- II B 6-6.29.00-1/01

Meinen RdErl. vom 02.09.1992 - II B 6-6.14-5/00 - (SMBl. NRW 20319) ändere ich wie folgt:

1.
Ziffer 1.2 erhält folgende Fassung:

"Bewerbungen sind bis zum 01.05.2001 an die Beschäftigungsbehörden zu richten. Die Beschäftigungsbehörden leiten die Bewerbungen bis zum 21.05.2001 an die zuständige Bezirksregierung weiter, wenn die in Ziffer 1.1 genannten Bewerbungsvoraussetzungen spätestens am 01.12.2001 erfüllt sind."

2.
Ziffer 2.2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird vor dem Wort "Eignungsuntersuchung" das Wort "schriftliche" eingefügt sowie die Worte "einen Diskussionsteil" durch die Worte "ein beobachtetes Rollenspiel in einer Bewerbergruppe" ersetzt.

In Satz 2 werden die Worte "die Eignungsuntersuchung" durch das Wort "dieses" ersetzt.

3.
Ziffer 2.2.1 erhält folgende Fassung:

"Die schriftliche Eignungsuntersuchung wird nach anerkannten wissenschaftlichen Regeln der Personalauswahl durch ein im Bereich der Personalauslese erfahrenes Unternehmen durchgeführt, welches im Auftrag des Innenministeriums tätig wird."

4.
Ziffer 2.2.1.1.1 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird "die DGP" durch "das beauftragte Unternehmen" sowie

in Satz 3 die Worte "beim zuständigen Regierungspräsidenten" durch die Worte "bei der zuständigen Bezirksregierung"ersetzt.

In Satz 4 werden die Worte "den Regierungspräsidenten" durch "die Bezirksregierung" ersetzt.

5.
Ziffer 2.2.1.2 erhält folgende Fassung:

"Nach der Auswertung der Ergebnisse der schriftlichen Eignungsuntersuchung spricht das beauftragte Unternehmen eine Empfehlung zur Teilnahme am mündlichen Auswahlverfahren vor der Auswahlkommission aus."

6.
Ziffer 2.2.2 erhält folgende Fassung:

"Im Rahmen des durch die Auswahlkommission sowie einen/einer Vertreter/in des nach Ziffer 2.2.1 beauftragten Unternehmens beobachteten Rollenspiels erhält eine Bewerbergruppe, bestehend aus 4 bis 6 Bewerberinnen/Bewerbern, eine gemeinsame Aufgabe, die innerhalb einer vorgegeben Zeit in der Gruppe zu lösen ist. Hierbei sollen seitens der Beobachter v.a. Eindrücke im Hinblick auf Teamfähigkeit, Sozialverhalten, Motivation, Anpassungsfähigkeit, Einfallsreichtum, Rollenverständnis und Sprachverhalten der Bewerberin/des Bewerbers gewonnen werden."

7.
Ziffer 2.2.3 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort "Regierungspräsidenten" durch das Wort "Bezirksregierungen" ersetzt.

Hinter Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 angehängt:

"Die Gleichstellungsbeauftragte oder ein/e von ihr beauftragte/r Beschäftigte/r des Landes ist ständiges Mitglied der Auswahlkommission.

Darüber hinaus nimmt ein/e Vertreter/in des beauftragten Unternehmens an dem mündlichen Teil des Auswahlverfahrens teil."

8.
Ziffer 2.2.4 wird wie folgt geändert:

Die Worte "des Regierungspräsidenten" werden durch die Worte "der Bezirksregierung" ersetzt.

9.
Ziffer 2.3 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Worte "der Empfehlung der DGP unter Einbeziehung" gestrichen sowie

das Wort "Bewerbern" wird durch "Bewerbern/innen" ersetzt. Darüber hinaus wird folgender Halbsatz angehängt:

"und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die die/der Vertreter/in des beauftragten Unternehmens im Rahmen des mündlichem Auswahlverfahrens über die Bewerber/innen gewonnen hat."

Hinter Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

"Die Ergebnisse des schriftlichen Testteils finden dabei keine Berücksichtigung mehr."

In Satz 3 werden die Worte "Der Vorsitzende" durch "Die/der Vorsitzende" ersetzt sowie die Worte "die Empfehlungen der DGP und" gestrichen.

Satz 4 (vormals Satz 3) wird gestrichen.

10.
Ziffer 3.2 wird wie folgt geändert:

Satz 1 erhält folgende Fassung:

"Bereits bei der Entscheidung über die Zulassung der Bewerber/innen zu der Fortbildungsmassnahme sollte sichergestellt sein, dass ein Einsatz in höher bewerteten Funktionen möglichst zeitnah nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsmassnahme realisiert werden kann."

Satz 3 wird gestrichen.

MBl. NRW. 2001 S. 557