Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 28 vom 25.5.2001 Seite 589 bis 598

Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2001
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2001

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2001

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Westfalen-Lippe vom 4.12.2000

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 2.12.2000 beschlossen:

"Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2001 (Quartale IV/2000 bis III/2001 beträgt:

A)

für abrechnende Mitglieder:

  1. 0,1 % (IV/00 bis I/01) bzw. 1 % (II/01 bis III/01) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und
  2. Festbetrag von DM 300,00 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),
  3. Belegabrechner

a) Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von DM 0,50 pro Fall.

b) Für Belegabrechner der Abrechnungsart Zahnersatz wird eine Kostenpauschale von DM 2,00 pro Fall erhoben.

B)

Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder DM 24,00 pro Quartal."

Münster, den 4.12.2000

Dr. Dietmar Gorski
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Walter Dieckhoff
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW. 2001 S. 597