Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 28 vom 25.5.2001 Seite 589 bis 598

Ausfertigung der Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL
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Ausfertigung der Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Ausfertigung der
Änderung der
Reise- und Entschädigungskostenordnung I
der KZVWL

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Westfalen-Lippe v. 4.12.2000

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 2.12.2000 beschlossen:

Änderung des § 2, Abs. 4, Satz 1

Inkrafttretung: 1.1.2001

"Bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wird eine Pauschale in Höhe von DM 1,00 je Kilometer erstattet."

Änderung des § 12

"§ 12 der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL wird um Buchstabe g) wie folgt erweitert:

g) Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenzen erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro nachgewiesener Teilnahme von DM 100,00 (maximal zweimal pro Jahr). Zusätzliche Entschädigungen nach

§ 6 werden nicht gezahlt."

Münster, den 4.12.2000

Dr. Dietmar Gorski
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Walter Dieckhoff
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW. 2001 S. 598