Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 29 vom 28.5.2001 Seite 599 bis 620

Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) im Haushaltsjahr 2001
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Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) im Haushaltsjahr 2001

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Bemessung der Fördersätze
für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV)
im Haushaltsjahr 2001

RdErl. d. Innenministeriums v. 24.4.2001
III B 3 - 61.00.42 - 1027/01

Im Hinblick auf die Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemein-den (GV) ist die finanzielle Leistungsfähigkeit dieser Gebietskörperschaften und ihre Beteiligung am Finanz- und Lastenausgleich zu berücksichtigen.

Mit dem kommunalen Finanz- und Lastenausgleich wird u.a. die Zielsetzung verfolgt, die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden (GV) einander anzugleichen. Bei der Einbeziehung der Finanzkraft in die Bemessung von Fördersätzen ist deshalb grundsätzlich zu berücksichtigen, ob eine Gemeinde auf Grund ihrer eigenen Einnahmekraft wiederholt auf Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht angewiesen war und daher als überdurch-schnittlich finanzstark anzusehen ist.

Vom Vorliegen einer überdurchschnittlichen Finanzkraft bei einer Gemeinde im Haushaltsjahr 2001 ist dann auszugehen, wenn diese in den Haushaltsjahren 1999, 2000 und 2001 mindestens in zwei dieser Haushaltsjahre keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat. Die Gemeinden, auf die dieser Sachverhalt zutrifft, werden in der beiliegenden Übersicht benannt. Bei allen übrigen Gemeinden ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine durchschnittliche Finanzkraft gegeben ist.

Von diesen Grundsätzen können Ausnahmen bei der Bemessung von Fördersätzen nur dann als vertretbar angesehen werden, wenn sich in besonders gelagerten Fällen eine außergewöhnliche Belastungssituation bei der betroffenen Gemeinde ergibt und landespolitische Intentionen dafür sprechen, von der vorgegebenen Einstufung der Gemeinde abzuweichen. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde dieser Gemeinde.

Bei der Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) sind die vorstehenden Ausführungen zu beachten.

Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft

im Haushaltsjahr 2001

Im Regierungsbezirk Arnsberg

Stadt Attendorn
Stadt Ennepetal
Stadt Erndtebrück
Stadt Erwitte
Stadt Kreuztal
Gemeinde Neunkirchen
Stadt Plettenberg
Gemeinde Schalksmühle

Im Regierungsbezirk Detmold

Stadt Blomberg
Stadt Borgholzhausen
Stadt Porta Westfalica
Gemeinde Rödinghausen
Gemeinde Steinhagen
Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Gemeinde Verl

Im Regierungsbezirk Düsseldorf

Stadt Düsseldorf
Stadt Haan
Stadt Heiligenhaus
Stadt Hilden
Stadt Ratingen
Stadt Straelen
Stadt Wülfrath

Im Regierungsbezirk Münster

Stadt Münster
Stadt Oelde
Stadt Sassenberg

Im Regierungsbezirk Köln

Stadt Frechen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Inden
Stadt Wermelskirchen
Stadt Wesseling
Stadt Wiehl

MBl. NRW. 2001 S. 619