Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 30 vom 31.5.2001 Seite 621 bis 638
Investitionsprogramm 2001 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Investitionsprogramm 2001 und sonstige Krankenhausmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
Investitionsprogramm 2001
und sonstige Krankenhausmaßnahmen
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 25.4.2001 - III C 1 - 5750.02 -
Nach § 20 des Krankenhausgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - KHG NRW - vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2000 (GV. NRW. S. 590), wird für das Jahr 2001 folgendes Investitionsprogramm aufgestellt und veröffentlicht:
1
Zur Finanzierung stehen folgende Mittel zur Verfügung:
1.1 |
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1.2 |
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2
Die unter 1. genannten Mittel werden wie folgt verplant:
2.1 |
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2.21
Errichtung von Krankenhäusern (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach dem Feststellungsbescheid notwendigen Anlagegütern (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KHG NRW)
- Anlage A - |
283 671 000 DM |
2.22
Bewilligung sonstiger dringender Maßnahmen außerhalb des Investitionsprogramms 2001
(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KHG NRW)
- Anlage B - |
-- Mio. DM |
zusammen 2.21 und 2.22 |
283 671 000 DM |
2.23 |
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2.3 |
36 329 000 DM |
2.4 |
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3
Sofern bei den Förderrahmenerhöhungen (Nummer 2.3) Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen werden, wird das Förder-volumen (Nummern 2.21 und 2.22 zusammen) bzw. das Mittelkontingent (Nummer 2.23 ) um diesen Betrag erhöht.
4
Diese Bekanntmachung ist keine Genehmigung zum Baubeginn. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem KHG NRW entsteht nach § 20 S. 4 KHG NRW mit der schriftlichen Bewilligung der Fördermittel, mit der auch die Aufnahme der in der Anlage A genannten Vorhaben in das Investitionsprogramm 2001 verbunden ist.
MBl. NRW. 2001 S. 629