Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 34 vom 21.6.2001 Seite 771 bis 782

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) und in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) und in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

7861

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von landwirtschaftlichen
Betrieben in benachteiligten Gebieten
(Ausgleichszulage) und in Gebieten
mit umweltspezifischen Einschränkungen
(Ausgleichszahlung)

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 23.4.2001 - II-3-2114/05

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 18.6.2000 (SMBl. NRW.7861) wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 2.1 wird in Satz 1 nach den Worten "bis zu" die Zahl "30" durch die Zahl "35" ersetzt.

2
Es wird folgende Nummer 4.5 eingefügt:

"4.5
In Gebieten nach Nummer 5.5.2.3 werden Ausgleichzahlungen nur gewährt, wenn sich die Antragsteller verpflichten, zumindest die Bestimmungen Verzicht auf Grünlandumbruch, Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen und Pflicht zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege einzuhalten."

3
In Nummer 5.5.1 wird am Ende des zweiten Satzes nach dem Wort "EURO" der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

"über 30 bis 35 bis zu 80 DM/41 EURO."

4
Nummer 5.5.3 erhält folgende Fassung:

"5.5.3
Die Ausgleichszulage nach Nummer 2.1 und die Ausgleichszahlung nach Nummer 2.2 können nebeneinander und gleichzeitig gewährt werden."

5
Nummer 5.5.5 wird wie folgt geändert:

5.1
In Satz 1 werden die Zahlen "12.000 DM/6.135 EURO" ersetzt durch die Zahlen "24.000 DM/12.271 EURO".

5.2
In Satz 2 werden die Zahlen "36.000DM/18.405 EURO" ersetzt durch die Zahlen "72.000 DM/36.813 EURO" und die Zahlen "12.000 DM/6.135 EURO" werden ersetzt durch die Zahlen "24.000 DM/12.271 EURO".

6
Nummer 5.5.6 wird gestrichen

7
Nummer 5.5.7 wird die Nummer 5.5.6

8
In Nummer 5.5.6 wird nach der Nummer "5.5.5" die Angabe "und 5.5.6" gestrichen

9
Nummer 7.1 erhält folgende Fassung:

"7.1
Antragsverfahren
Der Antrag auf Ausgleichszulage/Ausgleichszahlung ist nach dem Muster der Anlage 1 zusammen mit dem Antrag auf Beihilfen für die Landwirtschaft für das laufende Kalenderjahr beim Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten im Kreise einzureichen. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 ist anzuwenden."

10
Die Anlage 1 "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" wird wie folgt geändert:

10.1
In Nummer 5.1.6 wird folgender Satz 2 angefügt:

"In Gebieten nach Nummer 5.5.2.3 verpflichte ich mich zumindest zum Verzicht auf Grünlandumbruch, Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen und verpflichte mich zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege."

10.2
In Nummer 5.2.1 wird nach dem Wort "vom" die Angabe "18.6.2000" eingefügt

11
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 01.01.2001 in Kraft. Ab dem 1.1.2002 gelten ausschließlich die EURO-Beträge.

MBl. NRW. 2001 S. 781