Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 37 vom 28.6.2001 Seite 829 bis 838

Haushaltsplan Jahr 2000/ 2001
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Haushaltsplan Jahr 2000/ 2001

II.

Psychotherapeutenkammer NRW

Haushaltsplan Jahr 2000/ 2001

v. 13.3.2001

Der Gründungsausschuss der Psychotherapeutenkammer NRW hat in seiner Sitzung vom..13.3.2001, aufgrund § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403/SGV. NRW.2122) folgenden Haushaltsplan erlassen:

Gesamtplan: Übersicht Einnahmen/ Ausgaben:

Titel Gruppe

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

1/2

Einnahmen Beiträge 2001

2.750.000,00

3

Einnahmen Kredite

0,00

4

Einnahmen sonstige

0,00

Summe Einnahmen

4

Personalkosten

1.378.930, 0

5

Sachkosten

917.000,0

6

Zuschüsse f. Lfd. Zwecke

21.000,0

7/8

Investitionen

180.000,00

9

Rücklagen

253.070,0

Summe Ausgaben

2.750.000,00

Der Haushaltsplan schließt in der Haushaltsperiode 2000/ 2001 mit Ausgaben in Höhe von DM 2.750.000,00, die durch Einnahmen in Höhe von DM 2.750.000,00 gedeckt sind. Der Haushalt ist ausgeglichen.

Der Gründungsausschuss ermächtigt den Vorstand für die Haushaltsperiode 2000/2001 Kassenkredite bis zu einer Höhe von DM 500.000,00 aufzunehmen.

Der Gründungsausschuss ermächtigt den Vorstand, eventuell später entdeckte rechnerische Unrichtigkeiten innerhalb der Größenordnung dieses Haushaltsplanes zu korrigieren.

Der Gründungsausschuss ermächtigt den Vorstand eventuell notwendige, formelle Korrekturen innerhalb der Größenordnung dieses Haushaltsplanes vorzunehmen, soweit dies die Aufsichtsbehörde für erforderlich hält.

Dieser Haushaltsplan tritt am Tage nach seiner Genehmigung durch das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Der vorstehende Haushaltsplan wird hiermit ausgefertigt.(Einzelpläne in der Anlage)

Düsseldorf, den 15. März 2001

Die Vorsitzende

Uschi Gersch

Anlage

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

Verwaltungseinnahmen

111 1

Kammerbeiträge

2.750.000,00

111 2

Umlagen

0,00

Übrige Einnahmen

162

Zinseinnahmen

0,00

325

Kredite

0,00

351

Entnahmen aus der Allg. Rücklage

0,00

352

Entnahmen aus der Rücklage z.b. Bauunterhaltungsausg.

0,00

361

Überschuss 20....

0,00

Summe

2.750.000,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

Personelle Ausgaben:

411 1

Aufwandsentschädigung für Organe

426.420,00

411 2

Pauschalentschädigung für Organe

328.000,00

411 3

Sitzungs- und Reisekosten der Organe

167.760,00

411 4

Übergangsgeld

0,00

411 5

Sonstiges

10.000,00

425 1

Bezüge Angestellte (Sonderverträge)

0,00

425 2

Bezüge Angestellte (nach Tarifen)

225.000,00

426 1

Bezüge Arbeiter

30.000,00

427 1

Beschäftigungsentgelte/ Aushilfen

100.000,00

429 1

Sozialversicherungsbeiträge

88.750,00

429 2

Beiträge Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung

3.000,00

43

Versorgungsbezüge

0,00

SUMME

1.378.930,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

511 1

Drucksachen (Formulare, Bücher, Papier)

40.000,00

511 2

Sonstiges Büromaterial

20.000,00

513 1

Postgebühren (z.B. Porto)

150.000,00

513 2

Fernmeldegebühren

12.000,00

513 3

Kosten des Geldverkehrs

5.000,00

515 1

Beschaffung von Ausstattung u. Geräten

50.000,00

515 2

Unterhaltung von Ausstattung u. Geräten

20.000,00

517 1

Bewirtschaftung von Grundstücken u. Räumen

0,00

518 1

Mieten, Pachten f. Grundstücke, Gebäude, Räume

110.000,00

518 2

Mieten, Pachten, f. Geräte, Maschinen

30.000,00

525 1

Fort- u. Weiterbildung Kammerangehörige

0,00

525 2

Fort- u. Weiterbildung des Hilfspersonals d. Kammerang.

0,00

525 3

Aus- u. Fortbildung des Personals d. Kammer

10.000,00

526 1

Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten

150.000,00

526 2

Berufsgerichte

0,00

526 5

Rechtsberatung

80.000,00

527 1

Reisekostenvergütung für Dienstreisen

10.000,00

529 1

Zur Verfügung des Vorstandes

10.000,00

531 1

Öffentlichkeitsarbeit

80.000,00

531 2

Ausgaben Mitteilungsblatt

80.000,00

546 1

Sonstiges (Vermischte Ausgaben)

8.000,00

546 2

Versicherungen

12.000,00

575

Zinsausgaben

40.000,00

595

Tilgungsausgaben

0,00

SUMMME

917.000,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

63

Erstattung von Verwaltungsausgaben

5.000,00

685 1

Zuschüsse z. Aus- u. Fortbildungen u.

Sonst. Dienstleistungen f. Kammerangehörige

0,00

685 2

Beiträge Berufsverbände

1.000,00

685 3

Beiträge Revision

5.000,00

685 4

Sonstige Beiträge

10.000,00

SUMME

21.000,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

711

Baumaßnahmen einschl Erstausstattung

30.000,00

811

Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen

0,00

812

Erwerb von Geräten, Ausstattung, Ausrüstung

150.000,00

SUMME

180.000,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

911

Zuführung an die allg. Rücklage

203.070,00

912

Zuführung Rücklage Bauunterhaltungsmaßnahmen

Oder für Ersatz- oder Ergänzungsanschaffungen

50.000,00

961

Ausgaben Deckung Fehlbeträge aus Vorjahren

0,00

SUMME

253.070,00

Titel

Zweckbestimmung

Ansatz 2001

4

Personalkosten

1.378.930,00

5

Sachkosten

917.000,00

6

Zuschüsse f. Lfd. Zwecke

21.000,00

7/8

Investitionen

180.000,00

9

Rücklagen

253.070,00

SUMME Ausgaben

2.750.000,00

1/2

Einnahmen Beiträge 2001

2.750.000,00

3

Einnahmen Kredite

0,00

4

Einnahmen sonstige

0,00

SUMME Einnahmen

2.750.000,00

+/-

0,00

Erläuterungen zum Haushaltsplan

Zur Ermächtigung der Kreditaufnahme: Hier handelt es sich um einen Kontoüberziehungskredit mit der Ärzte- und Apothekerbank (APO Bank). Die maximale Höhe beträgt DM 500.000,00 und ist im Sinne einer "Anschubfinanzierung" erforderlich. Der Kredit wird automatisch durch die in der Haushaltsperiode 2000/ 2001 eingehenden Mitgliedsbeiträge gedeckt. Die sich hieraus ergebenden Zinszahlungen sind unter Titel 575 ausgewiesen. Der GA geht davon aus, dass in den folgenden Haushaltsperioden ein Kontoüberziehungskredit in dieser Größenordnung nicht mehr erforderlich ist.

Zu Titel 1
Der Ansatz der Einnahmen aus Kammerbeiträgen errechnet sich wie folgt: 4000 angenommene Beitragszahler, die den vollen Beitrag zahlen und 2500 Mitgliedern (ca 30%), die einen ermäßigten Beitrag zahlen (vergl. Beitragsordnung).

Zu Titel 4
Die Ansätze für Aufwandsentschädigung und Pauschalentschädigung, sowie Reisekosten und Sitzungsgelder der Organe, berechnen sich aus den maximal angenommenen Sitzungshäufigkeiten der Organe und nach der vom Gründungsausschuss am 13. Februar 2001 erlassenen Entschädigungsordnung.

Die Bezüge Angestellte, Arbeiter und Aushilfen sind Hochrechnungen, da bisher noch nicht ausreichend Personal eingestellt werden konnte. Grundlage ist hier der in der Anlage enthaltene Stellenplan. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in Titel 429 1 enthalten.

Zu Titel 5
Der Titel 529 1 gilt für alle 5 Vorstandsmitglieder, so dass jedem durchschnittlich DM 2000,00/ Jahr zur Verfügung stehen.

Die Titel 531 1 und 531 2 beinhalten alle Aktivitäten die zur Information und Unterrichtung der Kammermitglieder und der allgemeinen Öffentlichkeit notwendig erscheinen.

Zu allen anderen Titeln hat der Finanzausschuss nach Erfahrungs- und Schätzwerten Summen gebildet und in die Haushaltspositionen eingestellt.

Hinsichtlich der Deckungsfähigkeit beschließt die Kammer folgende Regelungen:

Zu Hauptgruppe 4 (Personalausgaben):

- Einseitige Deckungsfähigkeit besteht von der Obergruppe 41 nach 42 (d.h. keine Deckungsfähigkeit von der Obergruppe 42 zu der Obergruppe 41).

- Innerhalb der Obergruppe 41 sind die einzelnen Titel zu 100 % gegenseitig deckungsfähig.

- Dasselbe gilt für die Obergruppe 42

Zu Hauptgruppe 5 (Sachkosten):

- Die Titel 529 1 (Zur Verfügung des Vorstandes) und 546 1 (Sonstiges) sind nicht deckungsfähig durch andere Titel.

- Der Titel 595 (Tilgungsausgaben) ist nicht deckungsfähig durch andere Titel.

- Alle anderen Titel dieser Hauptgruppe sind zu 100 % gegenseitig deckungsfähig.

Zu Hauptgruppe 6:

- Innerhalb dieser Hauptgruppe sind alle Titel zu 100 % gegenseitig deckungsfähig.

Zu Hauptgruppe 7 und 8:

- Die Titel 711 und 812 sind gegenseitig deckungsfähig

Zu Hauptgruppe 9:

- Innerhalb dieser Hauptgruppe sind alle Titel zu 100 % gegenseitig deckungsfähig.

Der Vorstand des Gründungsauschusses der Psychotherapeutenkammer legt in seiner Sitzung vom 14. Februar 2001 folgenden Stellenplan für 2000/2001 fest:

1 ganze Stelle nach BAT Ia für 3 Monate

1 ganze Stelle nach BAT Ib für 3 Monate

1 ganze Stelle nach BAT IIa für 3 Monate

1 ganze Stelle nach BAT IVb für 12 Monate

1 ganze Stelle nach BAT Vb für 12 Monate

Genehmigt.

Düsseldorf, den 14. März 2001

Ministerium
für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen
- III B 3 - 0810.108 -

Im Auftrag

G o d r y

MBl. NRW. 2001 S. 835