Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 39 vom 4.7.2001 Seite 859 bis 876

Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)
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Norm
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Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)

6300

Verwaltungsvorschriften
über die Gliederung und die Gruppierung
der Haushaltspläne der Gemeinden
und Gemeindeverbände
(VV Gliederung und Gruppierung)

RdErl. d. Innenministeriums v. 12.4.2001
III B 3 - 61.30.24 - 1190/01

Mein RdErl. v. 27.11.1995 (SMBl. NRW. 6300) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3.5.3 werden im Bereich ..5 in Absatz 2 nach dem Wort "unmittelbar" die Wörter "oder mittelbar" eingefügt.

2.
Die durch diesen Erlass vorgenommene Änderung tritt zum 1.1.2002 in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 862