Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 52 vom 1.10.2001 Seite 1067 bis 1076
Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien - VR) |
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Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien - VR)
203204
Richtlinien
über die Gewährung von Vorschüssen
in besonderen Fällen
(Vorschussrichtlinien - VR)
RdErl. d. Finanzministeriums v. 24.8.2001
B 3140 - 01 - IV A 4
I.
Nummer 3 meines RdErl. v. 2.6.1976 (SMBl. NRW. 203204) wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird die Angabe "5.000 DM" durch die Angabe "2.560 Euro" ersetzt.
b) In Absatz 7 wird die Angabe "7.500 DM" durch die Angabe "3.840 Euro" ersetzt.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1.1.2002 in Kraft.
II.
Restraten noch laufender Tilgungen sind mit dem amtlichen Umrechnungskurs (1 Euro = 1,95583 DM) umzurechnen. Bei der Umrechnung in Euro-Beträge erforderliche Auf- oder Abrundungen sind nach dem Grundsatz, dass ein sich ergebender Bruchteil eines Cents unter 0,5 abgerundet und ein Bruchteil von 0,5 Cent und mehr aufgerundet wird, durchzuführen.
In Einvernehmen mit dem Innenministerium.
MBl. NRW. 2001 S. 1075