Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 55 vom 10.10.2001 Seite 1121 bis 1134
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit |
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Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
203034
Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten
des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und
im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie
und Gesundheit v. 4.9. 2001 - I A 1 - 2003
In der Anlage B meines Rd.Erl. v. 3.5.2001 (MBl. NRW. S. 840 / SMBl. NRW. 203034) erhält der Abschnitt "Ministerium" folgende Fassung:
Laufbahn / Funktion |
Erstbeurteiler/in |
Endbeurteiler/in |
Ministerium |
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Mittlerer Dienst |
Referatsleiter/in |
Abteilungsleiter / in *) |
Referatsleiterinnen / |
Unmittelbare/r Vorgesetzte/r (Gruppenleiter/in bzw. ständige/r Vertreter/in der Abteilungsleitung bzw. Abteilungsleiter/in) |
Staatssekretär/in |
*) Zur Wahrung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe billigt die Staatssekretärin/der Staatssekretär die vorgesehenen Endbeurteilungen Zu diesem Zweck finden Besprechungen zwischen der Staatssekretärin/dem Staatssekretär und den Abteilungsleitungen vor Abfassung der Endbeurteilung statt. |
MBl. NRW. 2001 S. 1122