Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 55 vom 10.10.2001 Seite 1121 bis 1134
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendhilfeeinrichtungen für gefährdete und straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sog. „Brücke-Projekte“ |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendhilfeeinrichtungen für gefährdete und straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sog. „Brücke-Projekte“
I.
21632
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Jugendhilfeeinrichtungen
für gefährdete und straffällig
gewordene Jugendliche und Heranwachsende,
sog. „Brücke-Projekte“
RdErl. d.
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
v. 27.8. 2001 - IVB 5- 6130.20
Der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.10.1993 (SMBl. NRW. 21632) wird wie folgt geändert:
1.
In den Anlagen werden jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe
"EUR" und die Angabe "Deutsche Mark" wird durch die Angabe
"EURO" ersetzt.
2.
Die in Anlage 2, Teil I Nr. 2 und Teil II Nr. 2 enthaltene Angabe "10 000
DM" wird jeweils durch die Angabe "5 000 EUR" ersetzt.
Dieser Erlass tritt am 1.1.2002 in Kraft.
MBl.
NRW. 2001 S. 1123