Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 55 vom 10.10.2001 Seite 1121 bis 1134

Umstellung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen auf Euro
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Umstellung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen auf Euro

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Umstellung der Verwaltungsvorschriften
zum Gesetz über das Schiedsamt
in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen auf Euro

Gem. RdErl. d. Justizministeriums – 3180 – II B. 20 –
u. d. Innenministeriums – 3 – 32 – 22.10.00 – 6672/01 (0) –
v. 14. 8. 2001

Der Gem. RdErl. d. Justizministeriums u. d. Innenministeriums vom 21. 6. 1993 (JMBl. NW S. 158), geändert durch den Gem. RdErl. d. Justizministeriums u. d. Innenministeriums vom 27. 9. 2000 (JMBl. NRW S. 229), wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird dahin geändert, dass in der dritten Querspalte "C. Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die" die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe "Euro" und die Angabe "Pf" jeweils durch die Angabe "Cent" ersetzt wird.

2.
Anlage 2 wird dahin geändert, dass in den Spalten 12 und 13 im Abschnitt "Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die zugeflossen sind" die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe "Euro" ersetzt wird.

3.
Anlage 3 wird dahin geändert, dass in der Spalte 4 "Kostenvorschuss" die Angabe "DM" durch die Angabe "Euro" ersetzt wird.

4.
Anlage 4 wird dahin geändert, dass in den Spalten 5 "Eingezahlter Betrag", 6 "Auslagen", 7 "Gebühren", 8 "Ordnungsgeld" und 9 "Überschuss" die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe "Euro" ersetzt wird.

5.
Anlage 5 wird dahin geändert, dass jeweils in der dritten Spalte "Betrag" die Angabe "DM" durch die Angabe "Euro" ersetzt wird.

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

1.
Die Änderungen der Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 2002 in Kraft.

2.
Anlagen zur VV in der seit dem 1. Oktober 2000 geltenden Fassung können weiter verwendet werden, wenn sie – ggf. handschriftlich – den geänderten Anlagen angepasst werden.

MBl. NRW. 2001 S. 1123