Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 66 vom 7.11.2001 Seite 1317 bis 1328

Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen
Normkopf
Norm
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Aufgaben der Polizei bei Straßenverkehrsunfällen

20510

Aufgaben der Polizei
bei Straßenverkehrsunfällen

RdErl. des Innenministeriums v. 19.9.2001
41.3 - 6260

Mein RdErl. vom 11.05.1998 (SMBL. NW. 20510) wird wie folgt geändert:

1
Anlage 4 - Merkblatt für das Ausfüllen und die Bearbeitung der Verkehrsunfallanzeige durch das Verkehrskommissariat

1.1
Nummer 1.6 - Unfalltyp (86 bis 88) - erhält folgende Fassung:

"Die Felder 86 bis 88 sind gemäß des dreistelligen Unfalltypenkatalogs zu signieren. Zur Bestimmung des dreistelligen Unfalltyps dient der "Erweiterte Unfalltypenkatalog" (Anlage 8)."

1.2
Nummer 2.2 - Geburtsdatum, Geschlecht (19 bis 24, 31) - wird um folgenden Absatz ergänzt:

"Konnte nur das Kennzeichen des unfallflüchtigen Fahrzeuges ermittelt werden, ist in den Signierfeldern 19 bis 24 jeweils ein "Fragezeichen" nachzutragen.

Handelt es sich dabei um ein Fahrzeug mit außerdeutschem Kennzeichen, sind zusätzlich in den Signierfeldern 57 bis 60 die Buchstabenfolge "AUSL" und in den Signierfeldern 61 bis 66 jeweils eine "Null" nachzutragen.

In beiden Fällen ist im Signierfeld 31 kein Eintrag vorzunehmen."

MBl. NRW. 2001 S. 1324