Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 66 vom 7.11.2001 Seite 1317 bis 1328

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten

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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Dauerkleingärten

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II-5 - 2308.5.2 v. 12.9..2001

Die Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - II B 3 - 2308.5.2 v. 15.1.1999 (SMBl. NRW. 239) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer 5.2.1 wird wie folgt geändert:

1.1 In Absatz 1 wird der Betrag "7.500,--DM" durch den Betrag "3.835 Euro" ersetzt.

1.2 In Absatz 2 wird der Betrag "600,--DM" durch den Betrag "307 Euro" ersetzt.

2.
In Ziffer 5.2.2 wird der Betrag "10.000,--DM" durch den Betrag "5.113 Euro" ersetzt.

3.
Ziffer 8 wird wie folgt gefasst:

"Diese Richtlinien treten am 1.1.2002 in Kraft und gelten längstens bis zum 31.12.2003."

4.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

4.1 In Punkt 3. wird die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" ersetzt.

4.2 In Punkt 4. wird der Betrag "1.000 DM" durch den Betrag "511 Euro" ersetzt.

4.3 In Punkt 5. wird die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" ersetzt.

5.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

n Punkt 1. wird die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" und die Wörter "Deutsche Mark" durch das Wort "Euro" sowie in Punkt 3. und 5. jeweils die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" ersetzt.

6.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

In § 1. wird die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" und die Wörter "Deutsche Mark" durch das Wort "Euro" sowie in § 2 die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" ersetzt.

7.
In Anlage 4 wird jeweils die Angabe "DM" durch das Wort "Euro" ersetzt.

MBl. NRW. 2001 S. 1326