Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 68 vom 14.11.2001 Seite 1341 bis 1352

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2000 und Entlastung des Verbandsvorstehers
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Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2000 und Entlastung des Verbandsvorstehers

Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR)

Abnahme der Jahresrechnung
des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2000
und Entlastung des Verbandsvorstehers

Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) v. 5.10.2001

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR hat in der Sitzung am 26. September 2001 die Abnahme der Jahresrechnung 2000 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung erteilt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, 05. Oktober 2001

Hubert G l e i x n e r
Geschäftsführer

MBl. NRW. 2001 S. 1352