Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 68 vom 14.11.2001 Seite 1341 bis 1352
I. Nachtragssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für das Haushaltsjahr 2001 |
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I. Nachtragssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für das Haushaltsjahr 2001
Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR)
I. Nachtragssatzung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
für das Haushaltsjahr 2001
Bek. d. Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) v. 13.8.2001
Aufgrund der §§ 8 Absatz 1 und 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung
Des Zweckverbandes VRR am 19. Juni 2001 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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Gegenüber bisher DM |
Auf nunmehr |
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a) im Verwaltungshaushalt |
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b) im Vermögenshaushalt |
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§ 2
§ 10 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes VRR für das
Haushaltsjahr 2001 wird wie folgt geändert:
1
Die Sonderumlage zur Finanzierung des Eigenaufwandes der VRR GmbH wird von 6.832.000,00 DM um 3.416.000,00 DM reduziert und auf 3.416.000,00 DM festgesetzt.
Diese Umlage ist von den zweckverbandsangehörigen Kreisen und kreisfreien Städten gemäß § 23 ZVS im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen aufzubringen (Stand: 31.12.1999)
Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:
Stadt Bochum |
184.520,00 DM |
3.416.000,00 DM |
nachrichtlich:
Die Umlage wurde in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zum 31.01. und 30.04.2001 an den Zweckverband VRR gezahlt.
§ 3
§ 17 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes VRR für das
Haushaltsjahr 2001 erhält folgende Fassung:
1
Die Sonderumlage zur Finanzierung des SPNV- Aufwandes des Zweckverbandes VRR wird auf 3.416.000,00 DM festgesetzt. Diese Umlage ist von den zweckverbandsangehörigen Kreisen und kreisfreien Städten analog § 23 ZVS im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen aufzubringen (Stand: 31.12.1999)
Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:
Stadt Bochum |
184.520,00 DM |
3.416.000,00 DM |
2
Die Umlage ist in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens zum 31.07. und 30.10.2001 an den Zweckverband VRR zu entrichten.
§ 4
§ 17 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001 wird § 18.
§ 5
§ 8 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes VRR
für das Haushaltsjahr 2001 erhält folgende Fassung:
1
Die Umlage zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs im VRR gemäß § 17 ZVS wird auf 37.624.000,00 DM festgesetzt. Im einzelnen werden folgende Umlagebeträge erhoben:
Stadt Bochum |
1.445.000,00 DM 574.000,00 DM |
2
Die Umlage ist in vier gleichen Teilbeträgen jeweils spätestens bis zum Ende des ersten Quartalmonats an den Zweckverband VRR zu entrichten.
§ 6
Die übrigen Vorschriften der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 bleiben unverändert. Weitere Vorschriften werden nicht aufgenommen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,
oder
d) der Form und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband VRR vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
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Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die 1. Nachtragssatzung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001 mit Verfügung vom 06. Juli 2001 genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Hinweis nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001 kann bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes VRR, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15 (Zimmer 15.25) eingesehen werden.
Essen, den 14. August 2001
Adolf M i k s c h
Vorsitzender der
Verbandsversammlung
MBl. NRW. 2001 S. 1349