Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 70 vom 20.11.2001 Seite 1371 bis 1388

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2001 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2001 - Bundeshaushalt -

Finanzministerium

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2001
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums v. 7.11.2001 -
I 3 - 0071 - 25.2

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.10.2001 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2001 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2001 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 10. Dezember 2001 zuzuleiten sind, da bei später eingehenden Anordnungen nicht sichergestellt werden kann, dass sie noch zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres 2001 ausgeführt werden,

2
in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium

MBl. NRW. 2001 S. 1388