Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 73 vom 27.11.2001 Seite 1417 bis 1434

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft

787

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
zur berufsbezogenen Weiterbildung in der Landwirtschaft

RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 07.11.2001 - II-7-2513.21 -

Mein RdErl. vom 14.09.2000 (SMBl. NRW. 787) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5.2 wird der Betrag "1.000,- DM" durch den Betrag "511 EUR" ersetzt.

2.
In Nummer 5.4.1.5 wird der Betrag "1.200 DM" durch den Betrag "614 EUR" ersetzt.

3.
In Nummer 5.4.1.6 wird der Betrag "150 DM" durch den Betrag "77 EUR" ersetzt.

4.
In Nummer 5.4.1.10 werden die Beträge "250 DM" bzw. "500 DM" durch die Beträge "128 EUR" bzw. "256 EUR" ersetzt.

5.
In Nummer 5.4.2 werden die Beträge "12 DM" bzw. "6 DM" durch die Beträge "6,14 EUR" bzw. "3,07 EUR" ersetzt.

6.
In Nummer 3 der Anlage 1 werden die Beträge "12 DM" bzw. "6 DM" durch die Beträge "6,14 EUR" bzw. "3,07 EUR" ersetzt.

7.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3.1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe "DM" wird jeweils durch die Angabe "EUR" ersetzt.

ab. In der Zeile Übertrag in der vierten Spalte wird die Angabe "EUR" eingefügt.

b) In Nummer 3.2 wird jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

c) In Nummer 4.1 wird in der Zeile Gesamtkosten in den Spalten der Tabelle die Angabe "EUR" eingefügt.

8.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1, Zeile 3 bzw. 4 wird jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" und die Wörter "Deutsche Mark" durch das Wort "Euro" ersetzt und in den Zeilen 5 und 6 wird jeweils die Angabe "DM" gestrichen.

b) In Nummer 3 wird jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

c) In Nummer 4 werden die Beträge "12,- DM" bzw. "6,- DM" durch die Beträge "6,14 EUR" bzw. "3,07 EUR" und die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

9.
In der Anlage 3 werden jeweils die Angaben "DM" bzw. "Pf" durch die Angaben "EUR" bzw. "Cent" ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am 01.01.2002 in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 1429