Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 78 vom 13.12.2001 Seite 1525 bis 1534

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2001
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2001

Innenministerium

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer
im Haushaltsjahr 2001

RdErl. d. Innenministeriums v. 06.11.2001
- 35 – 71.02-7343/01(7)

Die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen wird für die Zeit vom 01.07.2001 bis 30.09.2001 auf

2.611.737.625,00 DM festgesetzt.

Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftssteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.

MBl. NRW 2001 S. 1534