Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 80 vom 18.12.2001 Seite 1551 bis 1568

Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland
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Einsichtnahme in den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Landschaftsverband Rheinland

Einsichtnahme in den Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Landschaftsversammlung Rheinland

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 4. 12. 2001

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 22.11.2001 den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2000 zur Kenntnis genommen und gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NW für die Jahresrechnung 2000 Entlastung erteilt.

Gem. § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlussbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2000 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 3. 1. bis 11. 1. 2002 , jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 04.12.2001

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

MBl. NRW. 2001 S. 1567