Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 80 vom 18.12.2001 Seite 1551 bis 1568

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für die Krankenhauszentralwäschereien
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Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für die Krankenhauszentralwäschereien

Landschaftsverband Rheinland

Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für die
Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland

v. 7.12.2001

Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vom 01. Juni 1988 (GV. NRW. Seite 324, bereinigt 360) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Krankenhauszentralwäschereien wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die Krankenhauszentralwäschereien veröffentlicht.

1
Vertretung der Krankenhauszentralwäschereien

1.1
Werkleitung

Die Werkleitung der Krankenhauszentralwäschereien wird in Personalunion wahrgenommen durch den Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der Rheinischen Kliniken Bedburg Hau:

Herrn Verwaltungsleiter Jürgen Bongers

1.2
Stellvertretung

Die Werkleitung wird vertreten durch den stellvertretenden Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau:

Herrn Assessor Edgar Seeber

2
Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter als dem sachlich zuständigen Landesrat.

Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:

- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 500,00 EUR,

- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 100.000,00 EUR,

- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 100.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 500.000,00 EUR nicht überschreiten,

- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.

Das Formerfordernis nach § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter als dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).

3
Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen unterliegen nicht dem Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung, soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.

3.1
Zuständigkeit der Werkleitung

In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der Krankenhauszentralwäschereien gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Werkleitung vertreten.

Die Werkleitung kann durch ihren Stellvertreter vertreten werden.

Die Werkleitung entscheidet u.a. über:

- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 100.000,00 EUR bei kurzfristigen Investitionen,

- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu 100.000,00 EUR,

- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 500,00 EUR.

3.2
Delegation der Unterzeichnungsbefugniss

Ist die Werkleitung allein zuständig (§ 3 Absatz 5 Betriebssatzung in Verbindung mit Ziffer 5.3 der Dienstanweisung für die Werkleitungen), kann sie die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:

- ohne Einschränkung

Herrn Verwaltungsleiter Jürgen Bongers

- bis zu 25.000,00 EUR

Herr Assessor Edgar Seeber

bei Abwesenheit von Herrn Jürgen Bongers ohne Einschränkung.

-bis 1.500,00 EUR

Herrn Hans-Joachim Giesen

bei Abwesenheit von Herrn Giesen

Herrn Wilfried Groenewald

Köln, den 07.12.2001

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

MBl. NRW. 2001 S. 1567