Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 81 vom 19.12.2001 Seite 1569 bis 1580
Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung |
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Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung
I.
20322
Richtlinien
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
bei der Ausbildung und Fortbildung
RdErl. d. Finanzministeriums - B 2202 – 1.4 - IV A 3 –
v. 22.11.2001
Der Gem.RdErl. d. Finanzministeriums und d. Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) wird wie folgt geändert:
1.
Nummer 2.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört |
21,75 Euro |
|
2. des gehobenen Dienstes gehört |
15,75 Euro |
|
3. des mittleren Dienstes gehört |
10,-- Euro |
2.
Nummer 3.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört |
21,75 Euro |
2. einer anderen Laufbahngruppe gehört |
16,50 Euro |
3.
In Nummer 3.21 wird der Betrag "64 DM" durch den Betrag "33 Euro" ersetzt.
II
Abschnitt I tritt am 1.1.2002 in Kraft; er gilt für Unterrichtstätigkeiten und für Vortragstätigkeiten, die nach dem 31.12.2001 ausgeübt werden.
MBl. NRW. 2001 S. 1570