Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 82 vom 20.12.2001 Seite 1581 bis 1608

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz - VVzLRKG –
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz - VVzLRKG –

I.

203205

Allgemeine Verwaltungsvorschriften
zum Landesreisekostengesetz
- VVzLRKG –

RdErl. d. Finanzministeriums v. 5.11.2001 –
B 2905 – 0.1 – IV A 4

Mein RdErl. v. 22.12.1998 (SMBl. NRW. 203205) wird mit Wirkung vom 1.1.2002 im Einvernehmen mit dem Innenministerium wie folgt geändert:

  1. In Nummer 3.1 Satz 6 zu § 3 wird die Angabe "300 DM" durch die Angabe "160 Euro" ersetzt.
  2. In Nummer 2 Satz 1 zu § 6 wird die Angabe "650 DM" durch die Angabe "mindestens 300 Euro" ersetzt.
  3. In Nummer 6 Satz 1 zu § 6 wird die Angabe "3 Pfennig" durch die Angabe "2 Cent" ersetzt.
  4. In Nummer 3 Satz 1 zu § 8 wird die Angabe "39 DM" durch die Angabe "20 Euro", die Angabe "150 DM" durch die Angabe "80 Euro" und die Angabe "95 DM" durch die Angabe "50 Euro" ersetzt.
  5. In Nummer 3 Satz 3 zu § 14 wird die Angabe "9 DM" durch die Angabe "4,50 Euro" und die Angabe "18 DM" durch die Angabe "9 Euro" ersetzt.
  6. In Nummer 3 zu § 17 wird die Angabe "42 Pfennig" durch die Angabe "22 Cent" ersetzt.

Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden durch die nachfolgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt.

Anlagen 1, pdf.file

Anlagen 2, pdf.file

MBl. NRW. 2001 S. 1582