Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 84 vom 27.12.2001 Seite 1621 bis 1628

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer für die Aufgabe des Arbeitsplatzes
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer für die Aufgabe des Arbeitsplatzes

787

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
an ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
für die Aufgabe des Arbeitsplatzes

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 30 .11.2001 - II-7 - 2586.01

Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 15.3.2000 (SMBl. NRW. 787) wird wie folgt geändert:

1.

In Nummer 5.2 wird der Betrag "150,- DM" durch den Betrag "80,-- Euro" ersetzt.

2.

In Nummer 5.3 wird der Betrag "200,- DM" durch den Betrag "105,-- Euro" ersetzt.

3.

In Nummer 5.3.4 werden die Beträge "40.000,- DM" bzw. "20.000,- DM" durch die Beträge "20.500,-- Euro" bzw. "10.250,-- Euro" ersetzt.

4.

In Nummer 5.3.4 wird nach dem 1. Absatz folgender Absatz eingefügt:

"Antragstellerinnen/Antragsteller deren Ehepartnerin/Ehepartner verstorben ist, werden hinsichtlich der Einkommensobergrenze nach Satz 1 für den Berechtigungszeitraum, in dem der Todesfall eingetreten ist, sowie für den nachfolgenden Berechtigungszeitraum als verheiratet behandelt."

5.

In Nummer 5.5 wird nach dem Wort "umfasst" folgender Text eingefügt:

"- unbeschadet der Regelungen über die Gewährung von Anpassungshilfe in den Nummern 5.3.1 bis 5.3.3 - grundsätzlich"

6.

In Nummer 5.8 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

"Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Bezug von Anpassungshilfe wegen Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ruhte."

7.

In Nummer 5.8.3 wird der Betrag "150,- DM" durch den Betrag "80,-- Euro" ersetzt.

8.

In Nummer 7.2 werden die Wörter "zum jeweiligen Berechtigungszeitraum" ersetzt durch die Wörter "zu Beginn des jeweiligen Berechtigungszeitraums".

9.

In der Anlage 1 werden in Nummer 3.6 die Beträge "40.000,- DM" bzw. "20.000,- DM" durch die Beträge "20.500,-- Euro" bzw. "10.250,-- Euro" ersetzt.

10.

In der Anlage 2 werden in Nummer 2.5 die Beträge "40.000,- DM" bzw. "20.000,- DM" durch die Beträge "20.500,-- Euro" bzw. "10.250,-- Euro" ersetzt.

11.

In der Anlage 3 werden in Nummer I. 1. die Angaben "DM" bzw. "Deutsche Mark" durch die Angaben "€" bzw. "Euro" ersetzt.

Dieser RdErl. tritt am 01.01.2002 in Kraft.

MBl. NRW. 2001 S. 1627