Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 84 vom 27.12.2001 Seite 1621 bis 1628

Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - VVPolG NW -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - VVPolG NW -

20500

Verwaltungsvorschrift
zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
- VVPolG NW -

RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 11. 2001
44.1/44.2 - 2001

Der RdErl. v. 19. 4.1991 – IV A 2/A 5 – 2001 - (SMBl. NRW. 20500) wird wie folgt geändert:

Durch die Einführung des Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent am 1. Januar 2002 ist eine Umstellung der Währungsbezeichnung "DM" in die Währungsbezeichnung "€" erforderlich. Vom diesem Zeitpunkt an gilt der Erlass daher mit folgender Maßgabe:

1
In Nummer 53.1 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt

2
In der Anlage 1 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt

3
In der Anlage 2 wird die Währungsbezeichnung "DM" durch die Währungsbezeichnung "€" ersetzt

MBl. NRW. 2001 S. 1623