Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 51 vom 30.9.2002 Seite 1001 bis 1018
Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW – |
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Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW –
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Hinweise für umweltschonendes Bauen
in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umweltcheck NRW –
RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und
Wohnen,
Kultur und Sport vom 20.08.2002
- III 2 - B 1013.23.44
1
Zur Konkretisierung und Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes
Nordrhein-Westfalen beim staatlichen Bauen sind die nachfolgenden Hinweise zu
beachten. Die Hinweise gelten für alle Formen des staatlichen Bauens, d.h. für
Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, für Sanierungen und Modernisierungen,
für Instandsetzungen und Instandhaltungen, und unabhängig davon, ob die
geplanten Gebäude vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) oder von Dritten
errichtet oder angemietet werden.
2
Als technische Arbeitshilfe für die Durchführung von Architektenwettbewerben
und für die Planung und Bewertung der Technischen Gebäudeausrüstung wird die
Empfehlung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV)
„Hinweise für umweltschonendes Bauen in
der öffentlichen Verwaltung“
(Umweltcheck 2001)
eingeführt. Die
Broschüre kann bezogen werden beim Verlag
Elch Graphics
Immanuelkirchstraße ¿
10405 Berlin
Fax: 030 4402 4905
amev@elch-graphics.de
3
Ergänzend zu der AMEV-Empfehlung ist folgendes zu beachten:
Die
Energiekosten von Gebäuden machen - hochgerechnet auf die gesamte Nutzungsdauer
- ein Mehrfaches der Baukosten aus. Bei Neubauten des Landes haben
durchgeführte Energieprognosen der Gebäudeentwürfe darüber hinaus ergeben, dass
auch die Unterschiede zwischen den Energiekosten der einzelnen Gebäudeentwürfe
bedeutsam sind. Die Kostenunterschiede können sogar die Höhe der Baukosten
deutlich überschreiten. Außerdem korrelieren die Kostendifferenzen mit ähnlich
großen Unterschieden beim Energieverbrauch der Gebäude und den damit
verbundenen Belastungen der Umwelt mit CO2 und anderen Schadstoffen.
Das Land führt daher künftig bei allen Formen des staatlichen Bauens verstärkt
Energieprognosen durch.
Bei
Architektenwettbewerben sind die ökologischen Anforderungen bereits bei der
Auslobung zu konkretisieren und als Prüfkriterium zu benennen. Für die
eingereichten Gebäudeentwürfe sind dynamische Energiebedarfsberechnungen für
Heizen und Kühlen nach VDI 2067 Blatt 10 und 11 durchzuführen. Bei diesen
Energieprognosen sind wirtschaftliche Materialqualitäten für den baulichen
Wärmeschutz zu Grunde zu legen. Die Betriebskosten für Heizenergie und Kälte
während der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gebäude sind zu ermitteln und
einer vergleichenden Bewertung mit den anderen Gebäudeentwürfen und/oder dem
Gebäudebestand zu unterziehen. Bei der Vergabeentscheidung sind die Ergebnisse
der Energieprognosen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Energieprognosen
der beschriebenen Art sind auch dann durchzuführen, wenn Gebäude ohne
vorherigem Architektenwettbewerb realisiert werden sollen und die geplante
Hauptnutzfläche (HNF) mehr als 5.000 m² beträgt.
Die im „Bündnis
für Klimaschutz“ am 08.05.2001 getroffene Selbstverpflichtung, den in der
Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) festgelegten Primärenergiebedarf um
mindestens 10% zu unterschreiten, ist zu beachten.
Während der
Vorplanung ist ein interdisziplinäres Energienutzungskonzept für das Gebäude
und die Technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung der baupolitischen
Zielsetzungen zu entwickeln und beim weiteren Planungsfortschritt zu
optimieren.
Bei der Planung
der Technischen Gebäudeausrüstung sind Nutzen-Kosten-Untersuchungen für
unterschiedliche Versorgungskonzepte zu erstellen. Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen
wird die VDI 6025 - Betriebswirtschaftliche Berechnungen für Investitionsgüter
und Anlagen - in Verbindung mit der VDI 2067 - Wirtschaftlichkeit
gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen und Kostenberechnung - empfohlen.
Als Arbeitshilfe
für die Abschätzung von Einsparpotentialen durch verbesserte technische
Ausstattung ist die VDI 3808 - Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für
heiztechnische Anlagen - in Verbindung mit den Auswertungen der Betriebsdatei
NRW geeignet. Die Entscheidungsfindung ist in Form einer projektbezogenen
Checkliste zu dokumentieren.
Für Baumaßnahmen
an denkmalgeschützten Gebäuden wird auf die Empfehlungen in VDI 3817 -
Denkmalwerte Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung - verwiesen.
- MBl. NRW. 2002
S. 1005