Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 52 vom 9.10.2002 Seite 1019 bis 1044

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen

I.

20530

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 9. 2002
41.3 – 6210-

Der RdErl. vom 22.5.1996 (SMBl. NRW. 20530) wird wie folgt geändert:

1
Nr. 6 „Zentrale Beschaffung von Vordrucken“ wird wie folgt geändert:

Hinter „Kontrollbescheinigungen“ und dem anschließenden Komma werden die Worte „ Mängelkarten, Ausweisbestätigungen“ durch den Begriff „Kontrollberichte“ ersetzt.

2
Anlage 4 – Nr. 3 wird wie folgt geändert:

Im sechsten Absatz, zweiter Satz werden die Worte „eine Mängelkarte“ durch „ein Kontrollbericht“ ersetzt.  

3
Anlage 4 – Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:

Im dritten Absatz wird der Begriff „Ausweisbestätigung“ gestrichen und durch „Kontrollbericht“ (mit Anführungszeichen) ersetzt.

Der Punkt nach dem dritten Absatz wird durch ein Semikolon ersetzt. Anschließend wird der Zusatz „das Datum der Frist ist im Kontrollbericht einzutragen.“ eingefügt.

4
Anlage 4 – Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:

Im zweiten Absatz, erster Satz werden die Worte „eine Mängelkarte“ gestrichen und durch „ein Kontrollbericht“ ersetzt.

Im zweiten Absatz, zweiter Satz wird das Wort „Erstschrift“ gestrichen und durch „Durchschrift“ ersetzt.

Im zweiten Absatz, dritter Satz wird das Wort „Durchschrift“ gestrichen und durch „Erstschrift“ ersetzt.

Im dritten Absatz, erster Satz werden die Worte „der Mängelkarte“ gestrichen und durch „dem Kontrollbericht“ ersetzt.

Der Punkt nach dem ersten Satz des vierten Absatzes wird durch ein Semikolon ersetzt. Anschließend wird der Zusatz „das Datum der Frist ist im Kontrollbericht einzutragen.“ eingefügt.

Im vierten Absatz wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.

- MBl. NRW. 2002 S. 1021