Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 52 vom 9.10.2002 Seite 1019 bis 1044
Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen |
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Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen
I.
20530
Verkehrssicherheitsarbeit
der Polizei Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 12. 9. 2002
41.3 – 6210-
Nr. 6 „Zentrale Beschaffung von Vordrucken“ wird wie folgt geändert:
Hinter
„Kontrollbescheinigungen“ und dem anschließenden Komma werden die Worte „
Mängelkarten, Ausweisbestätigungen“ durch den Begriff „Kontrollberichte“
ersetzt.
Anlage 4 – Nr. 3 wird wie folgt geändert:
Im sechsten
Absatz, zweiter Satz werden die Worte „eine Mängelkarte“ durch „ein
Kontrollbericht“ ersetzt.
Anlage 4 – Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
Im dritten
Absatz wird der Begriff „Ausweisbestätigung“ gestrichen und durch „Kontrollbericht“
(mit Anführungszeichen) ersetzt.
Der Punkt nach
dem dritten Absatz wird durch ein Semikolon ersetzt. Anschließend wird der
Zusatz „das Datum der Frist ist im Kontrollbericht einzutragen.“ eingefügt.
Anlage 4 – Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
Im zweiten
Absatz, erster Satz werden die Worte „eine Mängelkarte“ gestrichen und durch
„ein Kontrollbericht“ ersetzt.
Im zweiten
Absatz, zweiter Satz wird das Wort „Erstschrift“ gestrichen und durch
„Durchschrift“ ersetzt.
Im zweiten
Absatz, dritter Satz wird das Wort „Durchschrift“ gestrichen und durch
„Erstschrift“ ersetzt.
Im dritten
Absatz, erster Satz werden die Worte „der Mängelkarte“ gestrichen und durch
„dem Kontrollbericht“ ersetzt.
Der Punkt nach
dem ersten Satz des vierten Absatzes wird durch ein Semikolon ersetzt.
Anschließend wird der Zusatz „das Datum der Frist ist im Kontrollbericht
einzutragen.“ eingefügt.
Im vierten
Absatz wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.