Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 52 vom 9.10.2002 Seite 1019 bis 1044
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Investitionen in der Binnenfischerei und Aquakultur |
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zugehörige Anlagen : |
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Investitionen in der Binnenfischerei und Aquakultur
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
für die Förderung von Investitionen
in der Binnenfischerei und Aquakultur
RdErl. des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. 9. 2002
- Az.: III-5 764.71.61
1
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Zuwendungen für die Unterstützung umweltverträglicher und effizienter Produktionsmethoden, Sicherung der Produktqualität und der Hygieneverbesserungen in der Aquakultur und der Binnenfischerei.
1.1
Grundlage der Förderung bilden die:
- Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds einschließlich des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) (Amtsblatt Nr. L 161/1 ff. vom 26.06.1999),
- Verordnung (EG) Nr. 1263/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) (Amtsblatt Nr. L 161/54 ff. vom 26.06.1999),
-
Verordnung
(EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die
gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (Amtsblatt Nr. L 337/10
ff. vom 30.12.1999)
1.2
Ein
Anspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung
besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2
Gegenstand der Förderung
2.1
Förderfähig sind die angemessenen Aufwendungen für: