Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 57 vom 8.11.2002 Seite 1145 bis 1162

Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung
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Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung

20025

Datenübermittlung von anzuzeigenden
Sterbefällen an die Finanzverwaltung

RdErl. d. Finanzministeriums v. 7.10.2002
- 0 2315 – 35 – II B 2 –

In meinem RdErl. v. 25.06.2001 (SMBl. NRW. 20025) wird in Abschnitt 2 die Textziffer 3 wie folgt neu gefasst:

„3. Für die elektronische Übermittlung der anzuzeigenden Sterbefälle werden zugelassen:

-        als Datenträger nur Disketten. Die Verwendung anderer Datenträger ist nicht vorgesehen. Die Diskette ist dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.

-        zur Datenfernübertragung das von der Finanzverwaltung angebotene Produkt ElsterFT.“

- MBl. NRW. 2002 S. 1146