Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 57 vom 8.11.2002 Seite 1145 bis 1162
Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung |
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Datenübermittlung von anzuzeigenden Sterbefällen an die Finanzverwaltung
20025
Datenübermittlung von anzuzeigenden
Sterbefällen an die Finanzverwaltung
RdErl. d. Finanzministeriums v. 7.10.2002
- 0 2315 – 35 – II B 2 –
In meinem RdErl.
v. 25.06.2001 (SMBl. NRW. 20025) wird in Abschnitt 2 die Textziffer 3 wie folgt
neu gefasst:
„3. Für die
elektronische Übermittlung der anzuzeigenden Sterbefälle werden zugelassen:
-
als Datenträger
nur Disketten. Die Verwendung anderer Datenträger ist nicht vorgesehen. Die
Diskette ist dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
-
zur Datenfernübertragung
das von der Finanzverwaltung angebotene Produkt ElsterFT.“
- MBl. NRW. 2002
S. 1146