Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 57 vom 8.11.2002 Seite 1145 bis 1162

Bekanntmachung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung
der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
 Kultur und Sport - III. 3 - B 1013 -

v. 19.10.2002

Grundlage

Nach § 2 Abs. 1 des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes vom 12. Dezember 2000 (GV. NRW. 2000 S. 754) hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die baupolitischen Ziele des Landes zu beachten und kann hierzu Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Näheres soll durch Erlass geregelt werden.

Der Landtag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes am 6. Dezember 2000 in seiner Begleit-Entschließung (Drucksache 13/503) festgehalten, dass die Definition der baupolitischen Zielsetzungen des Landes auf Vorschlag des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport durch den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen erfolgen soll.

Mit seinem Beschluss vom 17. April 2002 hat der Ausschuss die baupolitischen Ziele festgelegt. Sie werden hiermit gemäß Kabinettbeschluss vom 17. September 2002 bekannt gemacht und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zur Beachtung vorgegeben. Als landespolitische Zielsetzungen stellen sie eine für alle Ressorts verbindliche Handlungsanweisung dar und gelten auch für alle Dienststellen des Landes – einschließlich der Hochschulen, Landesbetriebe und Sondervermögen - sowie für die Universitätsklinika als Mieter, Nutzer und Betreiber, bei Sonderliegenschaften auch als Eigentümer.

Baupolitische Ziele des Landes

I.
Allgemeine Rahmenbedingungen des staatlichen Bauens in Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder haben sich bei ihren Baumaßnahmen an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und an den Interessen des Gemeinwohls zu orientieren. Ihnen obliegt eine besondere Verantwortung und Vorbildrolle für die gebaute Umwelt. Staatliche Gebäude sind wichtige Fixpunkte im Bild unserer Städte. Sie sind als öffentliche Gebäude grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglich und werden von den Bürgerinnen und Bürgern von außen und innen aufmerksam wahrgenommen.

Nordrhein-Westfalen ist als größtes Bundesland neben dem Bund der wichtigste öffentliche Bauherr in Deutschland. Es hat damit eine beispielgebende Rolle beim staatlichen Bauen, die auch unter den neuen Rahmenbedingungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes ihre Geltung behält. Das Land wird auch weiterhin funktionsgerecht, sicher und innovativ, wirtschaftlich, kostensicher und terminsicher, mit Gestaltqualität und unter Beachtung baukultureller Ansprüche, städtebaulich integriert, nachhaltig, umweltschonend, energiesparend und mit erneuerbaren Energien, sozial und human bauen, sein bauliches Erbe und seine Baudenkmäler bewahren.

Diese Grundsätze gelten für alle Formen des staatlichen Bauens, für Neubauvorhaben, für Umbauten und Erweiterungsbauten, für Sanierungen und Modernisierungen, für Instandsetzungen und Instandhaltungen, also auch für die gesamte Bauunterhaltung. Sie finden gleichermaßen Anwendung auf die Bauwerke, auf die Haustechnik und auf die Außenanlagen. Außerdem sind sie wichtige Vorgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und den Betrieb der Gebäude und damit vor allem für das Gebäudemanagement.

II.
Einzelne baupolitische Ziele des Landes

Die wesentlichen baupolitischen Ziele des Landes stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Ziel 1: Funktionsgerecht, sicher und innovativ bauen!

Die Gebäude des Landes müssen funktional, bedarfs- und nutzungsgerecht errichtet und unterhalten werden. Sie müssen konstruktiv und technisch einwandfrei sein und eine hohe Bauqualität aufweisen. Diese allgemeinen Qualitätserfordernisse sind beim Bauherrn Land von großer Bedeutung, stellen aber auch große Anforderungen, weil es sich um öffentliche, allgemein zugängliche Gebäude und um höchst unterschiedliche Nutzungen handelt, die die Vielfalt staatlicher Aufgaben widerspiegeln. Die Landesgebäude müssen als allgemein zugängliche öffentliche Häuser auch unter besonderer Beachtung der notwendigen Sicherheitsstandards errichtet und betrieben werden und vor allem Schutz vor Feuer, Überfall und Diebstahl bieten. Die bestehenden Standards etwa zum Brandschutz sind stetig an neue Erkenntnisse und Vorschriften anzupassen.

Nordrhein-Westfalen muss auch als Bauherr kreative Lösungen und zukunftsweisende Innovationen beim Bauen aufgreifen und hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen.

Dies gilt sowohl für die konstruktiven Elemente und die verwendeten Baumaterialien als auch für die Haustechnik und die technologischen und energetischen Konzepte.

Ziel 2: Wirtschaftlich, kostensicher und terminsicher bauen!

Aus dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgt die Verpflichtung des Landes zum wirtschaftlichen und kostengünstigen Bauen. Wirtschaftliches Bauen darf sich nicht nur auf die Investitionskosten beschränken, sondern muss auch die Folgekosten, also die Unterhaltungs- und Betriebskosten, einbeziehen, die wegen der langen Lebensdauer der Gebäude den Haushalt des Landes und den Wirtschaftsplan des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW langfristig ungleich stärker belasten. Hierbei geht es nicht um billiges Bauen, vielmehr sind quantitative und qualitative Standards zu wählen, die auf Dauer ein günstiges Verhältnis von Kosten und Nutzen erwarten lassen. Kostengünstiges Bauen beginnt in der Vorlaufphase bei der Festlegung der Raumprogramme und Funktionsabläufe; hier werden bereits entscheidende Weichen für die späteren Investitions- und Folgekosten gestellt. Die Planungsphase erfordert eine ständige Optimierung auch durch die Entwicklung von Alternativen, um unter Beachtung der unverzichtbaren Qualitätsmerkmale die wirtschaftlich günstigste Lösung zu finden. Dem dient es auch, dass die bauausführenden Firmen bei der Ausschreibung aufgefordert werden, Änderungsvorschläge und Nebenangebote einzureichen.

Staatliche Baumaßnahmen müssen auch ein hohes Maß an Kostensicherheit und Terminsicherheit bieten. Die Verantwortung gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber und letztlich dem Steuerzahler verlangt eine strikte Kostendisziplin und Kostensteuerung, um eine Überschreitung der veranschlagten Baumittel zu vermeiden. Hierzu dienen vor allem die Vorgabe von Kostenobergrenzen und eine computergestützte Kostenplanung und Kostenkontrolle sowie Terminkontrolle.

Einsparmöglichkeiten, verbunden mit Kosten- und Terminsicherheit, können sich in geeigneten Fällen, vor allem bei großen Neubauvorhaben, durch eine Ausschreibung für schlüsselfertiges Bauen zum Pauschalfestpreis auf der Grundlage eines Leistungsprogramms ergeben. Hierdurch werden den anbietenden Bauunternehmen Spielräume eröffnet, innerhalb derer sie ihre speziellen Fertigungsmethoden und andere unternehmensspezifische Besonderheiten in das Projekt einbringen, firmenbezogene Marktmöglichkeiten und bewährte Kooperationsstrukturen mit Nachunternehmern und Lieferanten ausnutzen und ohne eng vorgegebene planerische Einschränkungen produktorientiert anbieten können.

Dem kostengünstigen und kostensicheren Bauen kann es auch dienen, bei geeigneten Neubauvorhaben alternativ die Realisierung durch einen privaten Investor im Wege des Mietbaus, Mietkaufs, Leasings oder Kaufbaus auszuschreiben, um dadurch auf dem Markt die für das Land günstigste Finanzierung abzufragen.

Die Baumaßnahmen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes zielen auf eine möglichst breite Beteiligung der überwiegend mittelständisch und fachlich gegliederten Bauwirtschaft durch möglichst weit gefächerte Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird deshalb weiterhin einen großen Teil seiner Bauaufträge getrennt nach Fachgebieten, Handwerks- und Gewerbezweigen vergeben. Sofern Generalunternehmerausschreibungen erfolgen, wird ausdrücklich zugelassen, dass sich mehrere Unternehmen zu Bewerber-, Bieter- und Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, damit auch kleine und mittlere Bauunternehmen und Handwerksfirmen erhöhte Chancen auf dem wachsenden Markt des schlüsselfertigen Bauens erhalten.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat als Sondervermögen des Landes die für das öffentliche Auftragswesen geltenden Regeln und die Vorschriften zur Einhaltung von tarifvertraglichen Bestimmungen, zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung und zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zu beachten.

Ziel 3: Mit Gestaltqualität und unter Beachtung baukultureller Ansprüche bauen!

Staatliche Bauten dienen auch der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat und der Repräsentation des Staates. Sie müssen deshalb angemessene architektonische und ästhetische Qualität aufweisen und generell den Ansprüchen von Baukultur Rechnung tragen. Bauen ist auch eine kulturelle Leistung, ist auch Teil der Kunst. Das Land bleibt in der Verpflichtung, auch über das Bauen neue Kulturleistungen zu erbringen. In der Regierungserklärung ist festgehalten, dass für die Stadt der Zukunft Ästhetik und Architektur immer wichtiger werden; zugleich wird eine Initiative zur Verbesserung der Baukultur in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Die Ästhetik des öffentlichen und privaten Bauens ist Ausdruck des sozialen und kulturellen Selbstverständnisses unserer Gesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umwelt- und Lebensqualität. Gute Architektur und kostenbewusstes Bauen sind kein Widerspruch.

Zu den baukulturellen Zielen gehört weiterhin die künstlerische Gestaltung der Bauwerke durch das Kunst und Bau - Programm des Landes. Dieser wichtige Beitrag des staatlichen Bauens zur Kulturpolitik des Landes und zum Verfassungsauftrag der Kunstförderung und damit auch zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird fortgeführt. So kann Nordrhein-Westfalen seine im Konzert der Länder viel beachtete Pilotfunktion für ein geglücktes Zusammenspiel von Architektur und bildender Kunst weiter ausfüllen.

Teil der Baukultur des Landes ist auch eine qualitätssichernde, demokratische und transparente Planungskultur. Die Einschaltung von kompetenten freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren bei der Planung und Ausführung der Bauvorhaben des Landes sichert Bauqualität und Baukultur. Vor allem aber schaffen Architektenwettbewerbe die Voraussetzungen für optimale Lösungsansätze in funktionaler, wirtschaftlicher, gestalterischer, städtebaulicher und ökologischer Hinsicht. Sie machen darüber hinaus die Gestaltung unserer gebauten Umwelt für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, weil sie ein hohes Maß an Transparenz aufweisen. Im Architektenwettbewerb zeigt sich die Demokratie als Bauherr besonders gut. Der Architektenwettbewerb ist im Kern ein Stück Demokratie. Diese bewährte Landestradition wird fortgesetzt.

Ziel 4: Städtebaulich integriert bauen!

Die Gebäude des Landes, beispielsweise der Landtag, Ministerien, Gerichte, Polizeipräsidien und Hochschulen, prägen das Bild der Städte entscheidend mit. Sie sind wesentliche Teile eines vitalen städtischen Gefüges und ein wichtiger Beitrag zur baulichen und sozialen Stadtentwicklung. Vor dem Hintergrund der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro kommt dem Leitbild der nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung und damit der dauerhaften Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen für die Bewohner der Stadt auch beim staatlichen Bauen eine zentrale Bedeutung zu. Neubauvorhaben des Landes sollen sich als tragende Elemente einer zukunftsfähigen Stadt und als Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Stadt als Lebensraum und Wirtschaftsstandort erweisen. Daher wird das Land auch weiterhin seine Bauten unter Beachtung der Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung einfühlsam in gewachsene städtebauliche Strukturen integrieren und auf städtebauliche Verträglichkeit achten.

Ziel 5: Nachhaltig bauen!

Der Begriff der Nachhaltigkeit, aufgegriffen mit der Konferenz von Rio 1992 und für Deutschland in nationale Strategieempfehlungen umgesetzt durch die Enquête-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13. Deutschen Bundestages, ist heute fester Bestandteil jedes Entwicklungsprojekts mit Innovationsanspruch und damit auch jedes Bauvorhabens des Landes geworden. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung, verstanden als gerechter Ausgleich ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange, muss sich – gemessen an diesem Anspruch – auch und gerade in der Planung, im Bau und in der Bewirtschaftung der landeseigenen Liegenschaften und Gebäude dokumentieren. Nachhaltiges Bauen ist ein zentrales Element der Zukunftsvorsorge. Im Rahmen von Investitionsentscheidungen sollen deshalb neben Faktoren wie Kosten, Energie und Umwelt auch die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Gefordert ist also ganzheitliches Denken. Im Sinne dieses ganzheitlichen Ansatzes ist beim Planen und Bauen, Betreiben und Unterhalten bis hin zum Rückbau eine Minimierung des Verbrauchs von Flächen, Energie und sonstigen Ressourcen und eine möglichst geringe Belastung des Naturhaushalts anzustreben. Bei frühzeitiger Beachtung nachhaltiger Planungsgrundsätze kann die Gesamtwirtschaftlichkeit von Gebäuden im Hinblick auf deren Herstellungs-, Betriebs- und Nutzungskosten deutlich verbessert werden. Wichtigste Akzente zur Erreichung des Gesamtziels der Nachhaltigkeit sind das umweltschonende und energiesparende Bauen.

Ziel 6: Umweltschonend bauen!

In der auf der Konferenz von Rio 1992 verabschiedeten Agenda 21 wird die Förderung des umweltverträglichen Bauens als ein wichtiger Bestandteil für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung aufgeführt. Im Rahmen des „Siedlungsgipfels“ HABITAT II 1996 in Istanbul wurde dieser Handlungsbereich erneut aufgegriffen. In ihrer Regierungserklärung hat die jetzige Landesregierung bekräftigt, dass sie das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung verfolgt und hierbei den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Schutz der Menschen vor Umweltgefahren mit dem Strukturwandel in unserem Land verbindet. Im Mittelpunkt der Umweltpolitik steht nach wie vor die Absicht, von der traditionellen Nachsorge zur Umweltvorsorge überzugehen.

Hierzu gehören im Rahmen des umweltschonenden Bauens exemplarisch das flächensparende Bauen, die ökologische Gestaltung von Freiflächen, das Versickern und die Nutzung von Niederschlagswasser, die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen aus nachwachsenden Rohstoffen, die möglichst aus nachhaltigem Anbau gewonnen werden sollen, die Verwendung von recycelfähigen Baustoffen und recycelten Baustoffen und Bauteilen, die Vermeidung oder Reduzierung von Abfall, die Bevorzugung natürlicher Belichtung und Belüftung und ein guter Wärme- und Schallschutz. Der 1999 in Kraft getretene aktualisierte Runderlass zum umweltschonenden Bauen des Landes ist eine für alle Ressorts verbindliche Handlungsanweisung, die auch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW dazu verpflichtet, dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit den gebührenden Stellenwert einzuräumen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele der Landesregierung zu leisten.

Ökologisches Bauen entspricht den Forderungen der Zeit und dem „Stand der Technik“ moderner Gebäude. Es unterstützt, wie der Landtag in seiner Entschließung vom 6. Dezember 2000 festgestellt hat, eine nachhaltige und deshalb auch wirtschaftlich effiziente Nutzung der Liegenschaften.

Wichtiges Ziel der Umweltvorsorge ist, dass für das Land auch zukünftig die Nutzung bestehender Gebäude Vorrang vor Neubauten und die Nachverdichtung vorhandener Siedlungsstrukturen Vorrang vor dem Bauen „auf der grünen Wiese“ hat.

Ziel 7: Energiesparend und mit erneuerbaren Energien bauen!

Zum umweltschonenden Bauen gehört auch das energiesparende Bauen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Nordrhein-Westfalen trägt als das Energieland Nr. 1 in Europa eine besondere Verantwortung für das Energiesparen und den Einsatz zukunftssichernder neuer Energietechniken. In der Regierungserklärung werden Energieeinsparung und rationelle Energienutzung zu unverzichtbaren Zielen erklärt, weil sie Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz bedeuten. Die bisherigen Erfolge des Energieeinsparprogramms für Landesbauten mit den Maßnahmen Betriebsüberwachung und zentrale Energievertragsüberprüfung sind seit 1980 mit umfangreichen Kosteneinsparungen bundesweit beispielhaft und müssen fortgesetzt werden.

Mit der Vereinbarung internationaler Klimaschutzziele stellen sich noch größere Anforderungen an die Erreichung der Energieeinsparziele. Das globale Klimaschutzproblem stellt alle Verantwortlichen vor die Aufgabe, konkrete Einsparziele bei den Kohlendioxid-Emissionen innerhalb klar definierter Zeiträume zu erreichen. Das Land muss zusätzlich zu den bereits erzielten Einsparergebnissen bei seinen Liegenschaften einen wirksamen Beitrag zum künftigen Klimaschutzkonzept NRW leisten. Dazu müssen die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen fortentwickelt und zu einem Klimaschutzkonzept für Landesbauten gebündelt werden.

Der wirksamste Beitrag zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen liegt erfahrungsgemäß im Vermeiden von unnötigem Energieverbrauch. Bewährt hat sich dabei das  Energiecontrolling für alle Dienststellen des Landes mit örtlichen Gebäudeanalysen und Energieberatung der Nutzer durch die erfahrenen Berater der eingerichteten Betriebsüberwachungsgruppen. Die Ergebnisse der Energiesparinitiativen in den Landesgebäuden werden weiterhin landesweit ausgewertet. Hierauf aufbauend ist die begonnene Einrichtung eines landesweiten Energiemanagements kontinuierlich auf alle Dienststellen (mit Ausnahme der Hochschulen und Universitätsklinika) auszudehnen.

Das Land unterstützt seit längerem mit Nachdruck die Nutzung erneuerbarer Energien besonders auch bei seinen eigenen Gebäuden („REN-Programm für Landesbauten“). Vorzugsweise werden Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung und Fotovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung finanziert. Das Land macht hierdurch deutlich, dass erneuerbare Energien in Alltagsanwendungen genutzt werden können, und fördert deren breite Markteinführung. Dabei wird eine Kosten-Nutzen-Betrachtung zugrunde gelegt, die die volkswirtschaftlichen Folgekosten der konventionellen Energieerzeugung wie Umweltschäden oder Klimaveränderungen durch Treibhauseffekt berücksichtigt. Dieses erfolgreiche Programm wird fortgesetzt; hierbei sollen auch neue Formen der Kraft-Wärme-Kopplung wie die vor der Marktreife stehende neue Brennstoffzellen-Technik genutzt werden.

Ziel 8: Sozial und human bauen!

Das Land steht weiterhin in der Verantwortung, bei seinen Baumaßnahmen soziale Standards in besonderem Maße zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor allem die Anforderungen des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes, Standortfaktoren wie Zentralität, gute Erreichbarkeit und gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, der Grundsatz der Mitarbeiterfreundlichkeit und „Kundenfreundlichkeit“ im Sinne von Bürgerfreundlichkeit, das Ziel der Nutzerakzeptanz, der Aspekt des barrierefreien Bauens und das Ziel des humanen Bauens.

Die barrierefreie und nutzerfreundliche Gestaltung der Landesgebäude erhöht die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger und ist Voraussetzung für ein partnerschaftliches Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten. Mit den entsprechenden Maßnahmen leistet das Land in eigener Sache einen wichtigen Beitrag zum Aktionsprogramm „Mit gleichen Chancen leben“ zur Integration von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen.

Ziel 9: Das bauliche Erbe bewahren!

Der Schwerpunkt des staatlichen Bauens hat sich zunehmend vom Neubau auf die Bestandspflege verlagert. Der umfangreiche und vielfältige Immobilienbesitz des Landes mit einem geschätzten Verkehrswert von 17 Milliarden Mark kommt immer mehr „in die Jahre“; viele Nachkriegsbauten müssen grunderneuert und modernisiert werden. Die haustechnischen Anlagen und die Informations- und Kommunikationsanlagen müssen an die technische Weiterentwicklung angepasst werden. Umwelt- und gesundheitsgefährdende Bauteile müssen ausgetauscht werden. Die Anforderungen an den Brandschutz sind gestiegen und machen gezielte Anpassungsmaßnahmen erforderlich.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bleibt in der Verpflichtung, das bauliche Erbe des Landes zu bewahren, die landeseigenen Gebäude funktionsfähig zu erhalten und das Immobilienvermögen des Landes vor Wertverlust zu schützen. Deshalb muss die Instandhaltung und Instandsetzung auch im Wirtschaftsplan des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW besondere Priorität erhalten.

Zu den vornehmsten Aufgaben des staatlichen Bauens bei der Bestandspflege zählt die staatliche Baudenkmalpflege und damit die Bewahrung unseres geschützten baukulturellen Erbes. Das Land unterliegt als Denkmaleigentümer in besonderer Weise dem Verfassungs- und Gesetzesauftrag, seine etwa 400 Denkmäler aus allen Kunst- und Bauepochen von der karolingischen Zeit bis zur Mitte unseres Jahrhunderts zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Die lange Tradition der staatlichen Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen und den früheren preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen wird fortgesetzt.

III.
Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes

Die konkrete Umsetzung der vom Landtagsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen festgelegten baupolitischen Ziele des Landes erfolgt durch Zielvereinbarungen mit dem BLB NRW. Sie erstrecken sich auf Planung, Vergabe, Bau und teilweise auch Betrieb und werden durch Planungshilfen und Handbücher ergänzt.

Die baupolitischen Ziele des Landes konkretisieren sich, zusätzlich zu ihrer allgemeinen Definition durch den Landtagsausschuss für Städtebau und Wohnungswesen, vor allem in Verwaltungsvorschriften, die von den Bauministern des Landes, teilweise auch von anderen Fachministern erlassen worden sind und grundsätzlich auch für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW fortgelten; sie bedürfen allerdings vielfach der Anpassung an die neue Rechtslage und der Aktualisierung und sind mit dem Ziel der Straffung und Vereinfachung zu überprüfen. Eine Liste der bisher geltenden Vorschriften ist als Anlage beigefügt.

IV.
Förderung der baupolitischen Ziele des Landes

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat die baupolitischen Ziele des Landes grundsätzlich im Rahmen der Baumittel im Wirtschaftsplan oder bei Sonderliegenschaften und Universitätsklinika im Rahmen der Bautitel des Haushaltsplans zu beachten und zu realisieren. Soweit die Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes mit Mehrkosten verbunden ist, zu deren Übernahme der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW nach seiner Aufgabenstellung nicht verpflichtet ist und die seine Wettbewerbsposition beeinträchtigen, sind ihm zum Ausgleich in dem erforderlichen Umfang im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan für diese Zwecke etatisierten Haushaltsmittel Zuwendungen zu gewähren.

Anlage

- MBl. NRW. 2002 S. 1148