Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 6 vom 5.2.2002 Seite 91 bis 104

Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
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Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

Innenministerium

Personenstandswesen
Fortbildungsveranstaltungen in den
Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

RdErl. d. Innenministeriums v. 07.01.2002
- 13/14-66.12 –

Für die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden im Jahre 2002 vom Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fortbildungsveranstaltungen nach nachstehendem Plan (Anlage) durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß § 48 Abs. 1 der Laufbahnverordnung verpflichtet sind, sich fortzubilden, damit sie den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Auch die übrigen im Personenstandswesen tätigen Bediensteten sollten von dieser Fortbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Um dies unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes allen Bediensteten zu ermöglichen, kann auch eine Fortbildungsveranstaltung in einem Nachbarkreis besucht werden.

Da die Teilnahme an diesen Veranstaltungen im dienstlichen Interesse liegt, werden die Gemeinden und Kreise gebeten, die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten zu diesen Schulungen zu entsenden (vgl. auch § 85 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesbeamtengesetzes). Die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehenden Kosten werden vom Dienstherrn getragen.

Ich würde es begrüßen, wenn die Leitung der kommunalen Aufsichtsbehörden über die Standesämter bei diesen Fortbildungsveranstaltungen anlässlich der Eröffnung oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt vertreten wäre. Auch die Bezirksregierungen werden gebeten, den Fortbildungsveranstaltungen, z. B. durch gelegentliche Entsendung der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten, ihre Aufmerksamkeit zu widmen.

Für die Fortbildungsveranstaltungen 2002 sind folgende Themen vorgesehen:

  1. Schulungsreihe:
    Eheschließungsformen im Ausland und ihre Wirksamkeit
  2. Schulungsreihe:
    Namensrechtliche Erklärungen zum Ehe- und Kindesnamen mit Ausstellung von Geburts- und Abstammungsurkunden
  3. Schulungsreihe
    Besprechung von Erlassen, neuen familien- und personenstandsrechtlichen Gerichtsentscheidungen und von praktischen Fällen.

Die Teilnehmer werden gebeten, die Texte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzubringen sowie Einzelfragen den Fachberatern möglichst bereits zwei Wochen vor der Tagung mitzuteilen.

Plan, pdf.file

MBl. NRW 2002 S. 101