Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
vom 18.11.2002
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2003
Aufgrund des § 23 der
Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert am 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 284), wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr
2003 mit den Anlagen in der Zeit
vom 9.12.2002 bis 17.12.2002
während der Dienststunden, jeweils montags
bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr, im
Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster,
Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 295, zur Einsichtnahme
öffentlich ausliegt.
Gegen den Entwurf können Einwohner der
Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn
der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1,
erheben.
Münster, den 18.11.2002
S c h ä f e r
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
- MBl. NRW. 2002 S. 1241
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