Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2002 - Bundeshaushalt -
II.
Finanzministerium
Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2002
- Bundeshaushalt -
RdErl.
d. Finanzministeriums v. 21.11.2002 -
I 3 - 0071 - 25.2
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 21.10.2002 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2002
wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden
veröffentlicht. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung,
die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass
1.Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2002 den
Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige
Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht
erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar
spätestens bis zum 10. Dezember 2002 zuzuleiten sind,
2.in Nummer 3 des vorbezeichneten
Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des
Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für
die Titelverwalter von Interesse sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt
Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen
enthalten.
Auf Nummer 1.5 und Nummer 7.1 des
Rundschreibens weise ich besonders hin.
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
- MBl.
NRW. 2002 S. 1240
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