Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 7 vom 8.2.2002 Seite 105 bis 120

Kosten für Dolmetscher und Übersetzer
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Kosten für Dolmetscher und Übersetzer

20510

Kosten für Dolmetscher und Übersetzer

RdErl. d. Innenministeriums
v. 20. 12. 2001 44.2 – 2001

Der RdErl. v. 29.09.1994 – IV A 2 – 2001 – (SMBl. NRW. 20510) wird wie folgt geändert:

Durch die Einführung des Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent am 01. Januar 2002 ist eine Umstellung der Währungsbezeichnung "DM" in die Währungsbezeichnung "Euro" erforderlich. Vom diesem Zeitpunkt an gilt der Erlass daher mit folgender Maßgabe:

1
In Absatz 1 wird "zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen und andern Gesetzen (Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 – KostRÄndG 1994) vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1325)" ersetzt durch "zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542, 1546)".

2
In Absatz 3 wird "von 50,- bis 100,- DM/h" ersetzt durch "von 25,- bis 52,- Euro/h".

3
In Absatz 8 wird "§ 8 Abs. 1 Nr. 3" ersetzt durch "§ 8 Abs. 1 Nr. 4"

4
In Absatz 10 wird "unter III und IV" ersetzt durch "Gruppe C und Gruppe D".

5
Die Anlage (Vordruck "Entschädigung von Dolmetschern und Übersetzern") wird wie folgt geändert:

5.1
An die Stelle der Währungsbezeichnung "DM" tritt "Euro"

5.2
Unter Kostenberechnung "a) Entschädigung für Dolmetscher" wird "5 DM" durch "2,50 Euro" ersetzt.

5.3
Unter Sprachgruppe A wird "50,- DM" durch "25,- Euro", "60,- DM" durch "30,- Euro" und "70,- DM" durch "35,- Euro" ersetzt.
Die Sprachgruppe A beinhaltet jetzt folgende Sprachen:
Afrikaans, Dänisch, Englisch, Französisch, Isländisch, Italienisch, Katalanisch, Letzeburgisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesich, Brasilianisch, Schwedisch, Spanisch.

5.4
Unter Sprachgruppe B wird "60,- DM" durch "30,- Euro", "70,- DM" durch "35,- Euro" und "80,- DM" durch "40,- Euro" ersetzt.
Die Sprachgruppe B beinhaltet jetzt folgende Sprachen:
Bulgarisch/Makedonisch, Griechisch, Irisch, Lettisch, Litauisch, Madagassisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Somali, Tschechisch/Slowakisch, Ukrainisch, Weißrussisch.

5.5
Unter Sprachgruppe C wird "70,- DM" durch "35,- Euro", "80,- DM" durch "40,- Euro" und "90,- DM" durch "45,- Euro" ersetzt.
Die Sprachgruppe C beinhaltet jetzt folgende Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Amharisch, Aseri, Bengalisch, Birmanisch, Chinesich, Estnisch, Finnisch, Georgisch, Haussa/Sudan-Amtssprache, Hebräisch (lwrith), Hindi, Japanisch, Kambodschanisch (Khmer), Kasachisch, Kirgisisch, Koreanisch, Laotisch, Malaiisch/Indonesisch, Mongolisch, Nepalesisch, Paschtu, Persisch/Dari, Philippino/Tagalog, Singhalesisch, Suaheli/Bantu-Amtssprache, Tadschikisch, Tamilisch, Thailändisch, Türkisch, Turkmenisch, Ungarisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch.

5.6
Unter "Zeitzuschlag" wird "5 DM" durch "2,50 Euro" ersetzt.

MBl. NRW 2002 S. 119