Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 7 vom 8.2.2002 Seite 105 bis 120

Erhebung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei
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Erhebung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei

20510

Erhebung von Sicherheitsleistungen
durch die Polizei

RdErl. d. Innenministeriums
v. 23. 1. 2002 - 44.2 – 25.11/10

Der RdErl. v. 26.08.1980 – IV A 2 – 25.11/10 – (SMBl. NRW. 20510) wird wie folgt geändert:

Durch die Einführung des Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent am 01. Januar 2002 ist eine Umstellung der Währungsbezeichnung "DM" in die Währungsbezeichnung "Euro" erforderlich. Ab sofort gilt der Erlass daher mit folgender Maßgabe:

1.
In Nummer 2.22 wird "ist grundsätzlich in Deutscher Mark, und zwar" ersetzt durch "ist grundsätzlich in Euro, und zwar" ersetzt.

2.
In Nummer 2.22, erster Spiegelstrich, wird "auf den festgesetzten DM - Betrag" ersetzt durch "auf den festgesetzten Euro - Betrag" ersetzt.

3.
In Nummer 2.22, zweiter Spiegelstrich, wird "einen dem DM – Betrag etwa" ersetzt durch "einen dem Euro – Betrag etwa" ersetzt.

4.
In Nummer 2.22, dritter Spiegelstrich, wird "einen dem DM – Betrag etwa" ersetzt durch "einen dem Euro – Betrag etwa" ersetzt.

5.
In Nummer 2.22, vierter Spiegelstrich, wird "auf den festgesetzten DM – Betrag oder auf einen dem DM - Betrag" ersetzt durch "auf den festgesetzten Euro – Betrag oder auf einen dem Euro – Betrag" ersetzt.

6.
In Nummer 2.22, fünfter Spiegelstrich, wird "auf den festgesetzten DM – Betrag oder auf einen dem DM - Betrag" ersetzt durch "auf den festgesetzten Euro – Betrag oder auf einen dem Euro – Betrag" ersetzt.

MBl. NRW 2002 S. 120