Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 8 vom 15.2.2002 Seite 121 bis 132

Jahresabschlüsse 1999 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
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Jahresabschlüsse 1999 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 1999
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 5. 11. 2001 – 50 58 07/08

Die 11. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 3. Tagung am 23. November 2000 die Jahresabschlüsse 1999 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 1999 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 1999 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- Den Jahresüberschuss des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm von 171.387,51 DM auf neue Rechnung vorzutragen;

- Den Jahresüberschuss des Westf. Jugendheimes Tecklenburg in Höhe von 392.503,63 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Jahresabschlüsse sind von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf – Gemeindeprüfungsamt – mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm zum 31. Dezember 1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kinderheims sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, am 3. Mai 2000

Düsseldorf, 29. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.3-16 –

Im Auftrag

Dienstsiegel

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Westfälisches Jugendheim Tecklenburg:

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg zum 31. Dezember 1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie entsprechend der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen Jugendheimes Tecklenburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Münster, am 1. Mai 2000

Düsseldorf, 29. August 2001

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
- 31.7.3-17 –

Im Auftrag

Dienstsiegel

gez. S c h ö n e r s h o f e n

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Landesjugendamt und Westf. Schulen – in Münster, Warendorfer Straße 25, Zimmer 222, eingesehen werden.

Wolfgang S c h ä f e r
Landesdirektor

MBl. NRW. 2002 S. 131