Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 8 vom 15.2.2002 Seite 121 bis 132

Gewährung von Unterstützungen nach § 56 Abs. 1, 2 an zum Personenkreis des Artikels 131 des Grundgesetzes gehörende ehemalige Versorgungsstockinhaber, die wegen der räumlichen Bezogenheit des Artikels 6 § 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) keine Ansprüche nach dieser Vorschrift haben
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Gewährung von Unterstützungen nach § 56 Abs. 1, 2 an zum Personenkreis des Artikels 131 des Grundgesetzes gehörende ehemalige Versorgungsstockinhaber, die wegen der räumlichen Bezogenheit des Artikels 6 § 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) keine Ansprüche nach dieser Vorschrift haben

203637

G 131

Gewährung von Unterstützungen nach § 56 Abs. 1, 2 an
zum Personenkreis des Artikels 131 des Grundgesetzes
gehörende ehemalige Versorgungsstockinhaber, die wegen
der räumlichen Bezogenheit des Artikels 6 § 21 des
Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes
(FANG) keine Ansprüche nach dieser Vorschrift haben

RdErl. d. Finanzministeriums v. 10.1.2002-
B 3260 - 1.1 - IV C 3

Meinen RdErl. v. 1.6.1970 - B 3260 - 1.1 - IV B 4 - (SMBl. NRW. 203637) hebe ich hiermit auf.

MBl. NRW 2002 S. 125