Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148
Ausfertigung der Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL |
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Ausfertigung der Änderung der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung der
Änderung der
Reise- und Entschädigungskostenordnung I
der KZVWL
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen - Lippe vom 3.12.2001
Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 1.12.2001 die nachfolgenden Änderungen der Reise- und Entschädigungskostenordnung I der KZVWL beschlossen:
1.) Änderung des § 5 "Nebenkosten":
"§ 5, Satz 4 wird neu gefaßt:
Für die Vorstandsmitglieder, den VV-Vorsitzenden und dem Hauptgeschäftsführer, die wegen der besseren Erreichbarkeit im Besitz eines Handys bzw. Autotelefons sind, werden 80 % des monatlichen Handy-Rechnungsbetrages (einschl. Grundbetrages) erstattet.
Der bisherige Satz 5 entfällt."
Diese Regelung ist gültig ab dem 1.1.2001.
2.) Zeitaufwandsentschädigungen:
"Der bisherige § 6 a) der Reisekostenordnung I wird somit wie folgt neu gefasst:
§ 6 "Zeitaufwandsentschädigungen"
Die in § 1 genannten Personen erhalten unter Einschluss der Wegezeiten je Kalendertag für eine ehreamtliche Tätigkeit:
Dauer bis 3 Stunden - Betrag: € EUR 153,00
bis 6 Stunden - Betrag: € EUR 307,00
bis 9 Stunden - Betrag: € EUR 460,00
über 9 Stunden - Betrag: € EUR 511,00
Der bisherige § 6 b) entfällt."
3.) Euro-Umstellung
"Die Reise- und Sitzungskostenordnung I wird zum 1.1.2001 in geglätteten Euro-Beträgen neu geregelt."
Anmerkung: Mit Ausnahme der Km-Pauschale (0,51 Cent) werden alle Beträge kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
Münster, den 3.12.2001
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung
MBl. NRW 2002 S. 146