Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148
Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2002 |
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2002
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2002
Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 3.12.2001
Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 1.12.2001 beschlossen:
"Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2002 (Quartale IV/2001 bis III/2002 beträgt:
A) für abrechnende Mitglieder:
1.
0,9 % (IV/01 bis III/02) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und
2.
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),
3.
Belegabrechner
a) Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.
b) Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.
B) Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal."
Münster, den 3.12.2001
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung
MBl. NRW 2002 S. 146