Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148

Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2002
Normkopf
Norm
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Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2002

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2002

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 3.12.2001

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 1.12.2001 beschlossen:

"Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2002 (Quartale IV/2001 bis III/2002 beträgt:

A) für abrechnende Mitglieder:

1.
0,9 % (IV/01 bis III/02) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und

2.
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),

3.
Belegabrechner

a) Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.

b) Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.

B) Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal."

Münster, den 3.12.2001

Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW 2002 S. 146