Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur umweltfreundlichen Produktion in der Landwirtschaft und im Gartenbau
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur umweltfreundlichen Produktion in der Landwirtschaft und im Gartenbau

7861

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
zur umweltfreundlichen Produktion in der Landwirtschaft und im Gartenbau

RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 14.1.2002 - II A 3 - 2114/21

Der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 29.6.1995 (SMBl. NRW.7861) wird wie folgt geändert:

1
Nummer 2.3 erhält folgende Fassung:

"2.3
Injektions-Düngungsgeräte nach dem CULTAN-Verfahren"

2
In Nummer 5.2 wird die Angabe "1000 DM" durch die Angabe "500 EUR" und die Angabe "350 DM" durch die Angabe "175 EUR" ersetzt.

3
Nummer 5.4.1 erhält folgende Fassung:

"5.4.1
Die Maßnahmen nach Nummern 2.1 bis 2.3 werden wie folgt gefördert:

Für Maßnahmen nach Nr.

zuwendungsfähiger

Fördersatz

Höchstbetrag der Zuwendung

EUR

Mindestbetrag
EUR

Höchstbetrag
EUR


v.H.

a)

b)

c)

d)

e)

2.1.1

2.000

10.000

35

3.500

2.1.2

2.000

10.000

20

2.000

2.2

500

5.000

35

1.750

2.3

2.000

7.500

35

2.625

Bei der Berechnung des jeweiligen Höchstbetrages sind alle vorherigen Bewilligungen nach diesen Richtlinien und den Richtlinien gemäß Runderlass vom 22.5.1990 – II A 3 – 2114/21 – (SMBl. NRW.7861) zu berücksichtigen und anzurechnen.

Für Maßnahmen nach Nummern 2.1.1 und 2.1.2 beträgt der in Spalte c) genannte Höchstbetrag zusammen 15.000 EUR."

4
In Nummer 7 wird nach Satz 1 der Satz "Er tritt am 31.12.2006 außer Kraft." eingefügt:

5
Die Anlage 1 "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" wird wie folgt geändert:

5.1
In Nummer 3 wird in der Tabelle in Spalte 1 jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

5.2
In Nummer 4 wird in Spalte 2, 3 und 4 jeweils die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

5.3
In Nummer 5 erhält die Nummer 5.4 folgende Fassung:

"5.4
Injektions-Düngungsgeräte nach dem CULTAN-Verfahren nach Nr. 2.3 der Rl."

5.4
In Nummer 5 wird in Spalte 2 die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

5.5
In Nummer 6.1.11 Satz 2 wird das Wort "Diskontsatz" durch die Worte "Basiszinssatz nach § 1 EuroEG NW" ersetzt.

6
Die Anlage 2 "Zuwendungsbescheid" wird wie folgt geändert:

6.1
In Nummer 1 wird in Zeile 5 die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

6.2
In Nummer 1 werden in Zeile 6 die Worte "Deutsche Mark" durch das Wort "Euro" ersetzt.

6.3
In Nummer 3 wird in den Zeilen 3 und 4 die Angabe "DM" jeweils durch die Angabe "EUR" ersetzt.

6.4
In Nummer 4 wird in der Tabelle in den Spalten 2 und 3 jeweils die Angabe "(DM)" durch die Angabe "(EUR)" ersetzt.

6.5
Die Nummer 5 erhält folgende Fassung:

"5.
Bewilligungsrahmen

Von der Zuwendung entfallen auf
Ausgabeermächtigungen:.................. EUR
Verpflichtungsermächtigungen für 20..
.................EUR"

7
Die Anlage 3 "Verwendungsnachweis/Zwischennachweis" wird wie folgt geändert:

7.1
In dem Satz "Durch Zuwendungsbescheid(e) des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter vom Az.: wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insgesamt..................... DM bewilligt" wird die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

7.2
In dem Satz "Es wurden ausgezahlt insgesamt.........................DM" wird die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

7.3
In Nummer II ("Zahlenmäßiger Nachweis") wird in den beiden Tabellen jeweils in den Spalten 2 und 3 die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" ersetzt.

7.4
In Nummer IV ("Bestätigungen") wird jeweils in den Sätzen "Der Zuschuß beträgt..........v.H. von.................DM = .......................DM" die Angabe "DM" durch die Angabe "EUR" und das Wort "Zuschuß" durch das Wort "Zuschuss" ersetzt.

8
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.1.2002 in Kraft.

MBl. NRW 2002 S. 137