Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
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zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

Innenministerium

Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung
der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Innenministeriums
v. 28.12.2001 – 55/20 (1.1)

Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen ab sofort für den

höheren Dienst

66,47 Euro

gehobenen Dienst

51,64 Euro

mittleren Dienst

40,90 Euro

einfachen Dienst

30,68 Euro

Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Anlage, pdf

MBl. NRW 2002 S. 139