Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148
Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000, zuletzt geändert durch Beschluß der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001 |
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Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000, zuletzt geändert durch Beschluß der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Ausfertigung der Änderung
der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000,
zuletzt geändert durch Beschluß
der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001
Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 3.12.2001
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 1.12.2001 die folgende Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der KZVWL beschlossen:
"Nach § 11 Ziffer 6 Satz 3 der Anlage zum HVM für das Jahr 2001 werden folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:
Der Vorstand kann in Fällen des Satzes 3 auf begründeten Antrag Ausnahmen von der vorstehenden Regelung zulassen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles vorliegen. Hierbei finden nur die Kriterien Berücksichtigung, die sich aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ergeben."
Münster, den 3.12.2001
Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung
MBl. NRW 2002 S. 141