Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 19.2.2002 Seite 133 bis 148

Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000, zuletzt geändert durch Beschluß der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001
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Ausfertigung der Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000, zuletzt geändert durch Beschluß der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe

Ausfertigung der Änderung
der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe in der Fassung vom 15.03.2000,
zuletzt geändert durch Beschluß
der Vertreterversammlung der KZVWL am 11.05.2001

Bek. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 3.12.2001

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 1.12.2001 die folgende Änderung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab der KZVWL beschlossen:

"Nach § 11 Ziffer 6 Satz 3 der Anlage zum HVM für das Jahr 2001 werden folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:

Der Vorstand kann in Fällen des Satzes 3 auf begründeten Antrag Ausnahmen von der vorstehenden Regelung zulassen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles vorliegen. Hierbei finden nur die Kriterien Berücksichtigung, die sich aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit ergeben."

Münster, den 3.12.2001

Dr. Dietmar G o r s k i
Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Konrad K o c h
Vorsitzender der Vertreterversammlung

MBl. NRW 2002 S. 141